Do, 00:36 Uhr
16.06.2016
Meldungen aus dem Landratsamt
Zur Verbesserung der Breitbandversorgung im Kreis
Im Kreistag ging es gestern um die Übernahme der Aufgabe der gemeindlichen Breitbandversorgung/Breitbandausbau gemäß § 87 Abs. 3 ThürKO durch den Kyffhäuserkreis von den antragstellenden Städten und Gemeinden...
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Kyffhäuserkreises beschließt zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundes Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015, die Übernahme der nachfolgenden Aufgaben im Zuge der Breitbandversorgung/ Breitbandausbau gemäß § 87 Abs. 3 ThürKO entsprechend den in der Anlage beigefügten gemeindlichen Anträgen.
Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Im Rahmen der Breitbandinitiative des Freistaates Thüringen wurde der Kyffhäuserkreis als Modellregion für den flächendeckenden und bedarfsgerechten Breitbandausbau ausgewählt.
Seither arbeitet der Kyffhäuserkreis mit hoher Intensität und Qualität an der Beseitigung der Versorgungsdefizite beim Breitbandausbau. So gehörte der Landkreis zu den ersten Zuwendungsempfängern, die am 14.12.2015 einen Fördermittelbescheid zu den Planungs- und Beraterleistungen in Empfang nehmen konnte.
Über das Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren hinaus werden alle notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimationen zur Beantragung der Zuwendung, Ausschreibung und Vergabe sowie Zuwendungsabwicklung (Erstellung des Verwendungsnachweises) mit allen Befugnissen auf den Kyffhäuserkreis übertragen. Der Landkreis kann sich bei Bedarf zur Erfüllung einzelner Aufgaben Dritter bedienen. Der Zuwendungsantrag stützt sich entsprechend der Richtlinie des Bundes Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Pkt. 3.1 auf die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Bundes Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 und der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen ( Breitbandausbaurichtlinie) vom 23.10.2015 unter Berücksichtigung der von den Gemeinden zu erbringenden erforderlichen Eigenmittelbeiträge. Die Gemeinden gewährleisten, dass der Eigenmittelbeitrag durch sie erbracht und mit Fälligkeit dem Kyffhäuserkreis zur Verfügung gestellt wird
Die Aufgabenübertragung auf den Landkreis endet mit der durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen der abschließenden Erfolgskontrolle zum Jahresende nach Abschluss des Förderprogramms (31.12.2019, siehe RL Bund Buchstabe H Abs. 3) festgestellten Konformität der im Rahmen der Antragstellung definierten sowie der durch den Förderbescheid und seine Nebenbestimmungen festgelegten Ziele des geförderten Projekts. Ergibt sich zum Ende des Projektes eine Deckungslücke, wird der notwendige Betrag durch die übertragenden Städte/ Gemeinden bis zum Ende des zweiten, auf die Erfolgskontrolle folgenden Jahres ausgeglichen.
Verwaltungskosten für die Wahrnehmung der Aufgabe der Breitbandversorgung/ Breitbandausbaus werden durch den Kyffhäuserkreis nicht erhoben.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Gemäß der Richtlinie des Bundes Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 gewährt die Bundesrepublik Deutschland Zuwendungen zum Ausbau des Breitbandnetzes in Deutschland. Die Finanzierung der Maßnahme wird durch den Bund mit mindestens 50 v.H. gefördert. Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breibandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (Next Generation Access/NGA-Netz) in unterversorgten Gebieten, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz versorgt sind und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird (sogenannte weiße NGA-Flecken). Grundsätzlich sollen insbesondere solche Regionen unterstützt werden, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch erhebliche Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist. Hierzu gehören zum Beispiel großflächige Gebiete mit geringer Einwohnerzahl. Nach Projektumsetzung sollen keine unversorgte weiße Flecken in der Gebietskörperschaft verbleiben. Die Zuwendung wird als einmaliger Zuschuss für einen durchgehenden Betrieb über sieben Jahre (Bereitstellungsverpflichtung) gewährt.
Daneben gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen gemäß der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) vom 23.10.2015. Im Rahmen der zugelassenen Ko-Finanzierung (Lückenschluss zur Bundesförderung) beteiligt sich der Freistaat Thüringen auf Grundlage der Breitbandausbaurichtlinie ebenfalls mit bis zu 90 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Vorliegen besonderer Gründe (Haushaltskonsolidierung) kann die Zuwendung auf Antrag bis zu 100 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Um eine flächendeckende Breitbandversorgung im Gebiet des Kyffhäuserkreises herzustellen, hat sich der Landkreis als Modellregion entschlossen, gemäß den gestellten Anträgen aufgrund der fehlenden Leistungsfähigkeit kommunaler Strukturen die Aufgabe der flächendeckenden Breitbandversorgung/Breitbandausbau und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten anstelle der jeweiligen Stadt/Gemeinde mit den benannten Aufgaben wahrzunehmen. Als Ausbauziel des Breitbandausbaus wird die stabile Versorgung von mindestens 85 v.H. der Haushalte im Ausbaugebiet mit mindestens 50 Mbit/s gewährleistet. Dabei sollen die Kosten der Umsetzung der Aufgabe Breitbandausbau durch Zuwendungen des Bundes und des Freistaates gedeckt werden
Der gemäß der Förderrichtlinie zu tragende Eigenmittelbeitrag in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten kann durch den Freistaat Thüringen bei Haushaltskonsolidierungsgemeinden übernommen werden.
Die Städte und Gemeinden, die sich nicht in der Haushaltskonsolidierung befinden, übernehmen den Eigenmittelbeitrag.
Diskussion:
Antje Hochwind: Es ist wichtig, dass wir alle Kommunen mitnehmen, auch wenn es eine freiwillige Leistung.
12.500 unterversorgte Haushalte sollen im Kreis versorgt werden. 26 Kommune haben bereits die Mitfinanzierung beschlossen, Sondershausen muss es noch machen (nächste Woche.
Finanziert wird das Ganze durch den Bund mit rund 8,1 Millionen Euro, 2,2 Millionen durch den Freistaat Thüringen und 400.000 Euro durch die Kommunen.
Voraussichtlich werden der Kreisverwaltung keine wesentliche Kosten entstehen werden. Aber es ist eben ein Modellprojekt.
August/September soll die Bewilligung vom Bund kommen und bis Ende 2018 soll der Ausbau abgeschlossen sein.
Jörg Steinmetz (CDU): Ungleichbehandlung wird beklagt. Helbedündorf hat mit eigenen Mitteln bereits einige Ortschaften selbst mit Breitbandanschlüssen versorgt. Er will aber den Beschluss nicht in Frage stellen, auch wenn es eine Ungleichbehandlung ist.
Steffen Lupprian (SPD): Ich möchte für den Beschluss werben, denn wir als kleine Kommune hätten allein den Ausbau nicht stemmen können.
Joachim Kreyer (CDU): Stadtzentrum Sondershausen wird von der Telekom versorgt (letzte Woche erstes Glasfaserkabel verschweißt). Für die Ortsteile will die Stadt Sondershausen am Donnerstag der nächsten Woche den Beschluss durch den Stadtrat bringen.
Autor: khhBeschlussvorschlag:
Der Kreistag des Kyffhäuserkreises beschließt zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundes Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015, die Übernahme der nachfolgenden Aufgaben im Zuge der Breitbandversorgung/ Breitbandausbau gemäß § 87 Abs. 3 ThürKO entsprechend den in der Anlage beigefügten gemeindlichen Anträgen.
Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Im Rahmen der Breitbandinitiative des Freistaates Thüringen wurde der Kyffhäuserkreis als Modellregion für den flächendeckenden und bedarfsgerechten Breitbandausbau ausgewählt.
Seither arbeitet der Kyffhäuserkreis mit hoher Intensität und Qualität an der Beseitigung der Versorgungsdefizite beim Breitbandausbau. So gehörte der Landkreis zu den ersten Zuwendungsempfängern, die am 14.12.2015 einen Fördermittelbescheid zu den Planungs- und Beraterleistungen in Empfang nehmen konnte.
Über das Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren hinaus werden alle notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimationen zur Beantragung der Zuwendung, Ausschreibung und Vergabe sowie Zuwendungsabwicklung (Erstellung des Verwendungsnachweises) mit allen Befugnissen auf den Kyffhäuserkreis übertragen. Der Landkreis kann sich bei Bedarf zur Erfüllung einzelner Aufgaben Dritter bedienen. Der Zuwendungsantrag stützt sich entsprechend der Richtlinie des Bundes Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Pkt. 3.1 auf die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Bundes Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 und der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen ( Breitbandausbaurichtlinie) vom 23.10.2015 unter Berücksichtigung der von den Gemeinden zu erbringenden erforderlichen Eigenmittelbeiträge. Die Gemeinden gewährleisten, dass der Eigenmittelbeitrag durch sie erbracht und mit Fälligkeit dem Kyffhäuserkreis zur Verfügung gestellt wird
Die Aufgabenübertragung auf den Landkreis endet mit der durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen der abschließenden Erfolgskontrolle zum Jahresende nach Abschluss des Förderprogramms (31.12.2019, siehe RL Bund Buchstabe H Abs. 3) festgestellten Konformität der im Rahmen der Antragstellung definierten sowie der durch den Förderbescheid und seine Nebenbestimmungen festgelegten Ziele des geförderten Projekts. Ergibt sich zum Ende des Projektes eine Deckungslücke, wird der notwendige Betrag durch die übertragenden Städte/ Gemeinden bis zum Ende des zweiten, auf die Erfolgskontrolle folgenden Jahres ausgeglichen.
Verwaltungskosten für die Wahrnehmung der Aufgabe der Breitbandversorgung/ Breitbandausbaus werden durch den Kyffhäuserkreis nicht erhoben.
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Gemäß der Richtlinie des Bundes Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 gewährt die Bundesrepublik Deutschland Zuwendungen zum Ausbau des Breitbandnetzes in Deutschland. Die Finanzierung der Maßnahme wird durch den Bund mit mindestens 50 v.H. gefördert. Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breibandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (Next Generation Access/NGA-Netz) in unterversorgten Gebieten, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz versorgt sind und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird (sogenannte weiße NGA-Flecken). Grundsätzlich sollen insbesondere solche Regionen unterstützt werden, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch erhebliche Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist. Hierzu gehören zum Beispiel großflächige Gebiete mit geringer Einwohnerzahl. Nach Projektumsetzung sollen keine unversorgte weiße Flecken in der Gebietskörperschaft verbleiben. Die Zuwendung wird als einmaliger Zuschuss für einen durchgehenden Betrieb über sieben Jahre (Bereitstellungsverpflichtung) gewährt.
Daneben gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen gemäß der Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) vom 23.10.2015. Im Rahmen der zugelassenen Ko-Finanzierung (Lückenschluss zur Bundesförderung) beteiligt sich der Freistaat Thüringen auf Grundlage der Breitbandausbaurichtlinie ebenfalls mit bis zu 90 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Vorliegen besonderer Gründe (Haushaltskonsolidierung) kann die Zuwendung auf Antrag bis zu 100 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Um eine flächendeckende Breitbandversorgung im Gebiet des Kyffhäuserkreises herzustellen, hat sich der Landkreis als Modellregion entschlossen, gemäß den gestellten Anträgen aufgrund der fehlenden Leistungsfähigkeit kommunaler Strukturen die Aufgabe der flächendeckenden Breitbandversorgung/Breitbandausbau und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten anstelle der jeweiligen Stadt/Gemeinde mit den benannten Aufgaben wahrzunehmen. Als Ausbauziel des Breitbandausbaus wird die stabile Versorgung von mindestens 85 v.H. der Haushalte im Ausbaugebiet mit mindestens 50 Mbit/s gewährleistet. Dabei sollen die Kosten der Umsetzung der Aufgabe Breitbandausbau durch Zuwendungen des Bundes und des Freistaates gedeckt werden
Der gemäß der Förderrichtlinie zu tragende Eigenmittelbeitrag in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten kann durch den Freistaat Thüringen bei Haushaltskonsolidierungsgemeinden übernommen werden.
Die Städte und Gemeinden, die sich nicht in der Haushaltskonsolidierung befinden, übernehmen den Eigenmittelbeitrag.
Diskussion:
Antje Hochwind: Es ist wichtig, dass wir alle Kommunen mitnehmen, auch wenn es eine freiwillige Leistung.
12.500 unterversorgte Haushalte sollen im Kreis versorgt werden. 26 Kommune haben bereits die Mitfinanzierung beschlossen, Sondershausen muss es noch machen (nächste Woche.
Finanziert wird das Ganze durch den Bund mit rund 8,1 Millionen Euro, 2,2 Millionen durch den Freistaat Thüringen und 400.000 Euro durch die Kommunen.
Voraussichtlich werden der Kreisverwaltung keine wesentliche Kosten entstehen werden. Aber es ist eben ein Modellprojekt.
August/September soll die Bewilligung vom Bund kommen und bis Ende 2018 soll der Ausbau abgeschlossen sein.
Jörg Steinmetz (CDU): Ungleichbehandlung wird beklagt. Helbedündorf hat mit eigenen Mitteln bereits einige Ortschaften selbst mit Breitbandanschlüssen versorgt. Er will aber den Beschluss nicht in Frage stellen, auch wenn es eine Ungleichbehandlung ist.
Steffen Lupprian (SPD): Ich möchte für den Beschluss werben, denn wir als kleine Kommune hätten allein den Ausbau nicht stemmen können.
Joachim Kreyer (CDU): Stadtzentrum Sondershausen wird von der Telekom versorgt (letzte Woche erstes Glasfaserkabel verschweißt). Für die Ortsteile will die Stadt Sondershausen am Donnerstag der nächsten Woche den Beschluss durch den Stadtrat bringen.
