Mo, 12:30 Uhr
27.06.2016
Kompromiss gefunden
Zukunft des Schulstandortes Keula gesichert
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Betreibung des Schulobjektes ehemalige Grundschule Keula als Primärschulteil der Thüringer Gemeinschaftsschule Menteroda wurde Mitte Juni 2016 zwischen dem Unstrut-Hainich-Kreis und der Gemeinde Helbedündorf unterzeichnet...
Zuvor hatte der Kreistag in seiner Sitzung am 08. Juni 2016 den Vertragsabschluss einstimmig befürwortet. Der Vertrag tritt pünktlich zum Beginn des neuen Schuljahres am 01. August 2016 in Kraft.
Laut aktueller Schulnetzplanung des Kyffhäuserkreises wäre die Grundschule Keula zum Ende des Schuljahres 2015/16 zu schließen gewesen. Um einerseits diese Schließung zu verhindern sowie der Gemeinde Helbedündorf den Lernort Keula zu erhalten und andererseits die Schülerzahlen für die Gemeinschaftsschule Menteroda (TGS) auf lange Sicht zu sichern, wurde der Gedanke entwickelt, die Grundschule als Primärschulteil in die TGS Menteroda zu integrieren. Damit wird das Ziel verfolgt, eine Primärstufe mit dem Klassen 1 bis 3 in Keula weiter zu betreiben. Ab der 4. Klasse besuchen dann alle Kinder die Grundschule in Menteroda.
Vor dieser Maßgabe verpflichtet sich, laut Vertrag, die Gemeinde, für die Instandhaltung des Keulaer Schulgebäudes zu sorgen. Neben der baulichen Instandhaltung übernimmt die Gemeinde die Bewirtschaftungskosten. Gleichzeitig muss ein Hausmeister abgestellt werden.
Der Landkreis als Schulträger organisiert im Gegenzug die Schülerbeförderung und den Hortbetrieb. Er stellt alle erforderlichen Sachaufwendungen, wie beispielsweise Unterrichts- und Spielmaterial, zur Verfügung.
Die Gemeinde stellt dem Schulträger (Unstrut-Hainich-Kreis) das Schulgebäude mietfrei zur Verfügung. Im Gegenzug erlässt der Kreis der Gemeinde 50 Prozent des Schullastenausgleichs. Die Kreisverwaltung verpflichtet sich, vom Kyffhäuserkreis für dessen Schüler einen Gastschulbeitrag einzufordern. Dieser Beitrag wird an die Gemeinde Helbedündorf weitergeleitet.
Autor: redZuvor hatte der Kreistag in seiner Sitzung am 08. Juni 2016 den Vertragsabschluss einstimmig befürwortet. Der Vertrag tritt pünktlich zum Beginn des neuen Schuljahres am 01. August 2016 in Kraft.
Laut aktueller Schulnetzplanung des Kyffhäuserkreises wäre die Grundschule Keula zum Ende des Schuljahres 2015/16 zu schließen gewesen. Um einerseits diese Schließung zu verhindern sowie der Gemeinde Helbedündorf den Lernort Keula zu erhalten und andererseits die Schülerzahlen für die Gemeinschaftsschule Menteroda (TGS) auf lange Sicht zu sichern, wurde der Gedanke entwickelt, die Grundschule als Primärschulteil in die TGS Menteroda zu integrieren. Damit wird das Ziel verfolgt, eine Primärstufe mit dem Klassen 1 bis 3 in Keula weiter zu betreiben. Ab der 4. Klasse besuchen dann alle Kinder die Grundschule in Menteroda.
Vor dieser Maßgabe verpflichtet sich, laut Vertrag, die Gemeinde, für die Instandhaltung des Keulaer Schulgebäudes zu sorgen. Neben der baulichen Instandhaltung übernimmt die Gemeinde die Bewirtschaftungskosten. Gleichzeitig muss ein Hausmeister abgestellt werden.
Der Landkreis als Schulträger organisiert im Gegenzug die Schülerbeförderung und den Hortbetrieb. Er stellt alle erforderlichen Sachaufwendungen, wie beispielsweise Unterrichts- und Spielmaterial, zur Verfügung.
Die Gemeinde stellt dem Schulträger (Unstrut-Hainich-Kreis) das Schulgebäude mietfrei zur Verfügung. Im Gegenzug erlässt der Kreis der Gemeinde 50 Prozent des Schullastenausgleichs. Die Kreisverwaltung verpflichtet sich, vom Kyffhäuserkreis für dessen Schüler einen Gastschulbeitrag einzufordern. Dieser Beitrag wird an die Gemeinde Helbedündorf weitergeleitet.
