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So, 08:20 Uhr
03.07.2016
Sturz auf High Heels:

Kein Schadenersatzanspruch auf hohem Absatz

Frauen und High Heels sind ein Thema für sich, das jetzt um ein weiteres Kapitel ergänzt wird. Denn das OLG Hamm hat ganz aktuell entschieden, dass Frauen auf High Heels bei Verletzungen und Stürzen keinen Anspruch auf Schadensersatz haben...


Gericht gegen Schmerzensgeld auf hohen Hacken
Was genau ist passiert? Eine Frau brach sich den Fuß, da sie mit ihren High Heels in einer Gummilochmatte des Stadttheaters von Marl hängen geblieben und daraufhin gestürzt war. Ihre Klage umfasste dabei ein Schmerzensgeld in Höhe von 200 Euro sowie knapp 400 Euro Schadenersatz. Denn durch den Bruch konnte sie weder arbeiten, noch Sport treiben.

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Und was sagt das Gericht dazu? Mit der Klage, basierend auf der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt, stellte die Frau Schadenersatzanspruch. Die Stolperfalle wurde vom Richter am OLG Hamm aber nicht als solche anerkannt, da die vermeintliche Gefahr durch die Gummilochmatte für Theaterbesucher erkennbar und damit auch beherrschbar sei. Vielmehr sei es die Pflicht von High Heel-Liebhaberinnen, sich angemessen zu verhalten, wenn etwaige Stolperfallen erkennbar sind.

Fazit: „Im Klartext bedeutet dies: Blick senken und Obacht! Denn Frauen auf hohen Absätzen sind nach richterlicher Beurteilung für die Vermeidung erkennbarer Stolperfallen verantwortlich, was eine Klage auf Schadenersatzanspruch nichtig macht“, fasst Rechtsanwalt Markus Mingers diesen Fall rund um das bei Frauen beliebte Schuhwerk zusammen.
Autor: nnz

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