Do, 22:19 Uhr
07.07.2016
Kn in Kürze
Hauptausschuss Artern und Info IHK
In unseren Kurznachrichten geht es um die Sitzung des Hauptausschusses Artern und um Vorschriften für Transportunternehmer...
Die Sitzung des Hauptausschusses findet am Dienstag, den 12.07.2016 um 18.00 Uhr
im Rathaus – Zimmer 1 statt.
Tagesordnung Öffentlicher Teil
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls vom 17.05.2016 (öffentlicher Teil)
3. Beratung und Empfehlung – Beteiligung der Stadt Artern an Kreiswerken – Beauftragung der Erstellung einer Machbarkeitsstudie
4. Beratung und Empfehlung – Unstrutradweg – Übernahme der Kleinbahnbrücke von der DB AG
5. Beratung und Empfehlung – Ermächtigung der Bürgermeisterin zur Unterzeichnung des Erschließungsvertrages zur Errichtung der Brücke über den Solgraben auf dem Friedhof Artern
6. Information der Bürgermeisterin
7. Anfragen
Bisher waren Unternehmen im Transportgewerbe bei der Durchführung von Kabotage-Dienstleistungen nach Frankreich von weniger als 8 Tagen von der Meldepflicht ihrer Mitarbeiter bei den französischen Behörden befreit. Ab 1. Juli 2016 gelten in Frankreich neue Vorschriften für deutsche Transport- und Schifffahrtunternehmen, die Mitarbeiter (d. h. auch Fahrer) auf französischem Staatsgebiet einsetzen - egal für welche Dauer.
Konkret bedeutet dies für deutsche Transportunternehmen bei der Mitarbeiterentsendung nach Frankreich ab 1. Juli 2016 unter anderem: Einhaltung des französischen Mindestlohns, Erstellung einer Entsendebescheinigung sowie Benennung eines Vertreters in Frankreich. Auf der Homepage der IHK Erfurt, Dokument-Nr. 3412610, können sich Transportunternehmen über die neuen Regelungen in Frankreich informieren. Ansprechpartnerin bei der IHK ist Viola Ludwig, Tel. 0361 3484-203.
Autor: khhSitzung des Hauptausschusses Artern
Die Sitzung des Hauptausschusses findet am Dienstag, den 12.07.2016 um 18.00 Uhr
im Rathaus – Zimmer 1 statt.
Tagesordnung Öffentlicher Teil
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls vom 17.05.2016 (öffentlicher Teil)
3. Beratung und Empfehlung – Beteiligung der Stadt Artern an Kreiswerken – Beauftragung der Erstellung einer Machbarkeitsstudie
4. Beratung und Empfehlung – Unstrutradweg – Übernahme der Kleinbahnbrücke von der DB AG
5. Beratung und Empfehlung – Ermächtigung der Bürgermeisterin zur Unterzeichnung des Erschließungsvertrages zur Errichtung der Brücke über den Solgraben auf dem Friedhof Artern
6. Information der Bürgermeisterin
7. Anfragen
Geänderte Vorschriften für deutsche Transportunternehmen in Frankreich
Bisher waren Unternehmen im Transportgewerbe bei der Durchführung von Kabotage-Dienstleistungen nach Frankreich von weniger als 8 Tagen von der Meldepflicht ihrer Mitarbeiter bei den französischen Behörden befreit. Ab 1. Juli 2016 gelten in Frankreich neue Vorschriften für deutsche Transport- und Schifffahrtunternehmen, die Mitarbeiter (d. h. auch Fahrer) auf französischem Staatsgebiet einsetzen - egal für welche Dauer.
Konkret bedeutet dies für deutsche Transportunternehmen bei der Mitarbeiterentsendung nach Frankreich ab 1. Juli 2016 unter anderem: Einhaltung des französischen Mindestlohns, Erstellung einer Entsendebescheinigung sowie Benennung eines Vertreters in Frankreich. Auf der Homepage der IHK Erfurt, Dokument-Nr. 3412610, können sich Transportunternehmen über die neuen Regelungen in Frankreich informieren. Ansprechpartnerin bei der IHK ist Viola Ludwig, Tel. 0361 3484-203.
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