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Sa, 10:00 Uhr
16.07.2016
Gefährdung durch Pokémon Go?

Die Rechtslage für Fußgänger

Schnell eine Mail checken, WhatsApp-Nachrichten beantworten, bei Instagram ein Bild hochladen – oder, ganz aktuell seit gestern – ein Pokémon fangen: Fußgänger laufen allzu oft blind durch die Straßen und verursachen mit auf das Smartphone gerichteten Augen zahlreiche Verkehrsunfälle. Doch was sagen Straßenverkehrsordnung und aktuelle Rechtslage dazu? Der Rechtsexperte Markus Mingers klärt auf...


Der Blick bleibt fast konstant auf das Display des Smartphones gerichtet, dieses Bild von Fußgängern gehört zum Alltag im Straßenverkehr und wird sich durch den Hype für das neue Handyspiel Pokémon Go sicherlich noch verschärfen. Doch wie ist Rechtslage, wenn es dadurch zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kommt?

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„Aktuell besagt § 1 der StVO lediglich, dass Fußgänger maßgeblich und in voller Aufmerksamkeit und Konzentration am Straßenverkehr beteiligt sind. Die Rede ist hier von gegenseitiger Rücksichtnahme — dennoch verbietet das Gesetz keine Smartphone-Nutzung für die Verkehrsteilnehmer per pedes“, erläutert Markus Mingers die derzeitige Situation.

Gleichzeitig betont er, dass es hier zukünftig klarere Aussagen braucht, so wie sie für Auto- und Radfahrer gelten. Denn hier gilt, dass das Smartphone am Steuer — vor allem bei Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer — schwer geahndet wird. Auto- und Radfahrer müssen mit Geldstrafen bis zu 60 Euro rechnen und mit einem Punkt in Flensburg. „Derzeit verbietet kein Gesetz die exzessive Nutzung des Smartphones als Fußgänger!“, so Mingers.

Der Rechtsexperte mahnt daher: „Mehr Aufmerksamkeit auf Deutschlands Straßen, das ist es, was sowohl das Gesetz als auch der Straßenverkehr brauchen. Denn: Sicherheit und Rücksicht gehen vor!“
Autor: nnz

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Kommentare
Aus die Maus
17.07.2016, 13:45 Uhr
Gefahr Smartphone!
Es muss erst einer unterm Auto liegen.
Pe_rle
17.07.2016, 19:40 Uhr
Handy
der Fußgängerblindfried läuft wegen seinem Handywahn vors Auto,und der Autofahrer muß sich rechtfertigen warum er nicht eher gebremst hat. TOLLE RECHTSLAGE
Der Gesetzgeber sollte mal langsam anfangen Gesetze zu schaffen die diesem Wahnsinn ein Ende setzen , und Strafen einführen die so manchem zum Nachdenken zwingen.
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