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Do, 14:52 Uhr
21.07.2016
KOSTEN UND HINWEISE SIND ZU BEACHTEN

Namensänderung bei Pauschalreisen

Der langgeplante Urlaub steht vor der Tür, doch ein neuer Job oder ein plötzlicher Umzug kommt dazwischen. Damit die Reise nicht verfällt, ist es möglich sie auf eine Ersatzperson zu übertragen. Worauf dabei zu achten ist, verrät die Verbraucherzentrale Thüringen...


Habe ich einen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn ich die Reise kurzfristig storniere?

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Das ist eher nicht der Fall. Ohne Reiserücktrittsversicherung und einen Grund, der darin abgedeckt ist, fallen oftmals hohe Stornokosten an. Am Ende bleiben sie auf den Kosten sitzen, die bis zum 100 Prozent des Reisepreises betragen können.

Kann ein Freund oder Verwandter einfach so die Pauschalreise für mich antreten?

Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit. Allerdings ist das auch von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter abhängig, ob Sie die Pauschalreise an andere abgeben können. Diese Option heißt meist „Namensänderung“ oder „Name Change“.

Kostet so eine simple Namensänderung etwas?

Alle Gebühren, die nun bei der Übertragung der Pauschalreise anfallen, müssen von Ihnen bzw. dem oder der neuen Reisenden getragen werden. Üblich sind Bearbeitungsgebühren von etwa 30 Euro. Horrende Summen dürfen nicht verlangt werden, das entschied das Landgericht München (Urteil vom 26.09.2013, Az. 12 O 5413/13). Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte hilft auch die Verbraucherzentrale.

Muss die Ersatzperson bestimmte Details beachten?

So banal es klingt, aber der oder die neue Reisende muss den Urlaub auch antreten können. Ist eine Tropentauglichkeit oder auch ein bestimmtes Visum notwendig, so muss er oder sie das für die Reise vorlegen können. Ist das nicht vorhanden, dann muss der Reiseveranstalter der Ersatzperson nicht zustimmen.

Ist es möglich die Reise eventuell zu verkaufen?

Ja, ist es. Darauf haben sich eine Reihe von Internetportalen spezialisiert. Gegen eine Provisionsgebühr kann dort ein Inserat eingestellt werden und die Reise wird an eine andere Person verkauft. Stornokosten fallen so nicht an. Einen Widerspruch kann der Veranstalter zwar erheben, das geschieht jedoch nur sehr selten.
Autor: nnz

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