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Do, 18:39 Uhr
04.08.2016
Neues aus Sondershausen

Abriss des alten Finanzamtes in Sondershausen

Viele Sondershäuser bedauern, dass wieder ein historisches Gebäude in Sondershausen abgerissen werden muss und machen sich Sorgen, wie es später aussehen wird. Aber wie geht es eigentlich konkret weiter?....

In einem Kommentar zu einem früheren Artikel bei kn zum alten Finanzamt waren Fragen gestellt worden, denen kn auf den Grund gegangen ist...

Gibt es schon Pläne für eine Neubebauung?
Werden Vorschläge gemacht und werden die Sondershäuser Bürger zu dieser Entscheidung mit einbezogen?

Abriss des alten Finanzamtes in Sondershausen (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Abriss des alten Finanzamtes in Sondershausen (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

So einfach wie sich das einige Bürger vorstellen, ist das aber nicht. Das Gebäude und das Grundstück sind, bei aller Historie, keine denkmalsgeschützten Werte. Und was die Sache noch brisant macht, Gebäude und Grundstück befinden sich in privater Hand und dazu noch in ausländischer Hand!

Abriss des alten Finanzamtes in Sondershausen (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Abriss des alten Finanzamtes in Sondershausen (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Das hat zur Folge, egal wie schlecht es für das Aussehen und Ansehen der Stadt Sondershausen ist, man kann nur Hand an das Gebäude legen, wenn es eine akute Gefährdung des öffentlichen Raumes gibt, was auch der Bürgersteig vor dem Gebäude sein kann, so Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele vom Landratsamt Kyffhäuserkreis in einem Gespräch mit kn. Erst wenn dieser Umstand vorliegt, kann es staatliche Maßnahmen geben. Unser Steuergeld dürfen wir erst verwenden, wenn es gilt Gefahr abzuwenden, so Dr. Thiele weiter.

Nach dem alle Aufforderungen an den Eigentümer im Sande verlaufen sind, und es keine Maßnahmen seits des Eigentümers zur Abwendung von Gefahren gab, musste die Bauverwaltung des Landratsamtes Kyffhäuserkreises handeln.

Abriss des alten Finanzamtes in Sondershausen (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Abriss des alten Finanzamtes in Sondershausen (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Es reichte nicht mehr, nur einzelne Teile zu Sichern und gegen Absturz Maßnahmen einzuleiten. Obiger Erkern muss jetzt bereits mit Stahlstützen gesichert werden. Deshalb wurde im Landratsamt die Entscheidung gefällt, es muss in einer Ersatzvornahme der Abriss des Gebäudes eingeleitet werden.

Abriss ist nicht gleich Abriss, deshalb hat kn nachgehakt. Denn Abriss kann auch bedeuten, es wird nur soweit abgetragen, damit die größten Gefahren gebannt sind. Wir sind uns als Landratsamt bewusst,so Dr. Thiele im Gespräch, dass wir an so einem stark befahren Ort, auch von Besuchern der Stadt, nicht eine Bauruine mit viel Schutt hinterlassen können.

Deshalb wird in der Ersatzvornahme der Abriss bis zur Deckenoberkante Kellergeschoss erfolgen und auch der Bauschutt wird abgetragen werden, so Dr. Thiele. Mehr ist allerdings nicht drin, um diesem Eck ein einigermaßen Aussehen zu geben.
Für die Beseitigung des Kellers und des Fundamentes, dürfen wir keine Steuergelder aufwenden, so Dr. Thiele. Das heißt mit anderen Worten, es wird eher eine Betonplatte zu sehen sein, als eine grüne Wiese.

In der nächsten Woche soll die Ausschreibung für den Abriss veröffentlichen werden. Wenn es dann zügig geht und es keine Eingaben und Einsprüche gibt, könnte bereits Mitte bis Ende September der Abriss erfolgen.

Allerdings ist man sich im Landratsamt klar, es wird schwierig werden, an das Geld ran zukommen. Bei einem inländischen Besitzer könnte bis zum Privatbesitz gepfändet werden, im Ausland ist das nur bei wenigen Staaten machbar und bedarf der Zustimmung der ausländischen Behörden.

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Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass eine Zwangshypothek ins Grundbuch eingetragen wird. Das hat Auswirkungen dahin, dass der Eigentümer erst an dem Grundstück wieder etwas machen kann, wenn die Zwangshypothek getilgt ist. Auch ein Weiterverkauf des Grundstücks ist erst möglich, wenn diese Hypothek getilgt ist. Darauf müssen sich Eigner und möglicher Käufer einigen.

Eines ist aber nicht möglich, machte Dr. Thiele auch gleich klar: Trotz Zwangshypothek ist es nicht möglich, das Grundstück zu enteignen, um anschließend das Bauland zu verwerten und so an das Geld zu kommen. Die Summe für den Abriss dürfte wohl bestimmt fünfstellig sein!
So eine Zwangsenteignung wäre nur in einigen Spezialfällen möglich, wenn der Bau zum Beispiel einer Autobahn oder einer Hochwasserschutzmaßnahme blockiert würde, so Dr. Thiele.

Da es sich um ein reines privates Grundstück handelt kann man die Anfangsfragen einer Leserin:
Gibt es schon Pläne für eine Neubebauung?
Werden Vorschläge gemacht und werden die Sondershäuser Bürger zu dieser Entscheidung mit einbezogen?

wohl mit "Nein" beantworten, ohne sich weit aus dem Fenster zu lehnen.

Dr. Thiele machte im Gespräch klar, dass das Landratsamt nur für den Abriss zur Abwendung der Gefahr zuständig ist. Was danach mit dem Grundstück passiert ist allein Sache des Eigentümers, eines möglichen Käufers und der Stadt Sondershausen. Und das auch nur bei Bezahlung der Zwangshypothek an das Landratsamt!

Die Stadt Sondershausen hat aber auch nur begrenzten Einfluss. Der Einfluss könnte nur über den bestätigten Flächennutzungsplan und mögliche Bebauungspläne geltend gemacht werden. Hier hätten zwar die Bürger kein Mitspracherecht, wohl aber der Stadtrat. Leider stand wegen Urlaubs Bürgermeister Kreyer und Bauamtsleiter Kucksch als Gesprächspartner nicht zur Verfügung, was kn später nachholen wird.

Eines kann man wohl vorerst ausschließen: Die Stadt Sondershausen wird bei der Finanzlage der Stadt mit Sicherheit in absehbarer Zeit wohl dem Eigentümer das Grundstück nicht abkaufen. Selbst bei einem symbolischen Preis von einem Euro müsste zuerst die Zwangshypothek aufgebracht werden. Und das müsste durch den Stadtrat abgesegnet werden! Ob der da seine Zustimmung gibt? Da müsste man schon ein tolles Projekt in der Hinterhand haben.
Autor: khh

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