Fr, 00:01 Uhr
26.08.2016
Neues aus Sondershausen
Bebauungspläne durch gewunken
Im Stadtrat von Sondershausen wurden am Abend gleich vier Vorlagen über Bebauungspläne bestätigt. Es ging um den ehemaligen Bahnhof Berka, um ELSO und das Gewerbegebiet in der Schachtstraße. Hier die Einzelheiten...
Bahnhof Berka - Zur Aue
Das leerstehende ehemalige Bahnhofsgebäude solle einer Nutzung zugeführt werden. Da der Bestandsschutz für den Bahnhof entfallen ist, musste ein entsprechender Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 Bahnhof Berka - Zur Aue beschlossen werden.
Anlass der Planung
Der ehemalige Bahnhof des Ortsteiles Berka steht seit geraumer Zeit leer und ist nach dem Bau des neuen Unstrut-Werra-Radweges einer neuen Nutzung zu zuführen. Damit das Gebäude nicht verfällt, wurde es privat erworben. Der neue Eigentümer plant eine grundlegende Sanierung des Gebäudes mit einer Nutzung für seinen Sanitärbetrieb und für Wohnzwecke.
Die geplante Nutzungsänderung ist jedoch planungsrechtlich nicht genehmigungsfähig, da sich das Grundstück außerhalb der im Zusammenhang der bebauten Ortslage des Ortsteiles Berka befindet.
Deshalb musste der Beschluss gefasst werden.
Gewerbegebiet ELSO
Hier ging es um den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.24 Gewerbegebiet ELSO, der beschlossen wurde.
Anlass der Planung
Die ELSO GmbH muss in kurzer Zeit am Standort Sondershausen ihre Produktionskapazität erweitern. Dafür sollen in den folgenden Monaten mehrere Gebäude und bauliche Anlagen neu errichtet werden. Dem stehen einige Festsetzungen des zurzeit rechtsgültigen Bebauungsplans entgegen.
Auf Grund der vorhandenen und geplanten Bebauung sollen die Baufenster 5 und 6 auf dem Gelände der ELSO GmbH zur Einhaltung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 zu einem Baufenster zusammengefasst werden. Damit ist auch eine einheitliche Baumassenzahl von 6,0 festzusetzen. Die im derzeitigen Plan festgesetzten Traufhöhen sind zu überarbeiten und die gestalterisch festgesetzte Baumreihe entlang der Betriebsstraße steht den geplanten Entwicklungen entgegen.
Mit einer einfachen Änderung des Bebauungsplanes soll dies korrigiert werden.
Gewerbe- und Industriepark Glückauf
Hier ging es um den Abwägungsbeschluss über den Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr 29 Gewerbe- und Industriepark Glückauf Teilbereich II und des entsprechenden Satzungsbeschlusses.
Hintergrund für diese beiden Beschlüsse ist, dass damit die Möglichkeit des Baus von Photovoltaikanlagen möglich ist.
Alles vier Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khhBahnhof Berka - Zur Aue
Das leerstehende ehemalige Bahnhofsgebäude solle einer Nutzung zugeführt werden. Da der Bestandsschutz für den Bahnhof entfallen ist, musste ein entsprechender Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 Bahnhof Berka - Zur Aue beschlossen werden.
Anlass der Planung
Der ehemalige Bahnhof des Ortsteiles Berka steht seit geraumer Zeit leer und ist nach dem Bau des neuen Unstrut-Werra-Radweges einer neuen Nutzung zu zuführen. Damit das Gebäude nicht verfällt, wurde es privat erworben. Der neue Eigentümer plant eine grundlegende Sanierung des Gebäudes mit einer Nutzung für seinen Sanitärbetrieb und für Wohnzwecke.
Die geplante Nutzungsänderung ist jedoch planungsrechtlich nicht genehmigungsfähig, da sich das Grundstück außerhalb der im Zusammenhang der bebauten Ortslage des Ortsteiles Berka befindet.
Deshalb musste der Beschluss gefasst werden.
Gewerbegebiet ELSO
Hier ging es um den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.24 Gewerbegebiet ELSO, der beschlossen wurde.
Anlass der Planung
Die ELSO GmbH muss in kurzer Zeit am Standort Sondershausen ihre Produktionskapazität erweitern. Dafür sollen in den folgenden Monaten mehrere Gebäude und bauliche Anlagen neu errichtet werden. Dem stehen einige Festsetzungen des zurzeit rechtsgültigen Bebauungsplans entgegen.
Auf Grund der vorhandenen und geplanten Bebauung sollen die Baufenster 5 und 6 auf dem Gelände der ELSO GmbH zur Einhaltung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 zu einem Baufenster zusammengefasst werden. Damit ist auch eine einheitliche Baumassenzahl von 6,0 festzusetzen. Die im derzeitigen Plan festgesetzten Traufhöhen sind zu überarbeiten und die gestalterisch festgesetzte Baumreihe entlang der Betriebsstraße steht den geplanten Entwicklungen entgegen.
Mit einer einfachen Änderung des Bebauungsplanes soll dies korrigiert werden.
Gewerbe- und Industriepark Glückauf
Hier ging es um den Abwägungsbeschluss über den Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr 29 Gewerbe- und Industriepark Glückauf Teilbereich II und des entsprechenden Satzungsbeschlusses.
Hintergrund für diese beiden Beschlüsse ist, dass damit die Möglichkeit des Baus von Photovoltaikanlagen möglich ist.
Alles vier Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
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