Mo, 09:30 Uhr
17.10.2016
Meldungen aus der Region
Entlastung erfolgt
Letzte Woche fand die Feststellung der Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen sowie Beschlussfassung über die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden statt. Dazu diese Meldung der VG...
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen hat in ihrer 09. Sitzung am 13.10.2016 die Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen für das Haushaltsjahr 2014 festgestellt und für das angeführte Haushaltsjahr über die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden gemäß § 52 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 80 Abs. 3 ThürKO Beschluss gefasst.
Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sind gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO mit der Bekanntgabe zwei Wochen lang während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehbar.
Autor: khhDie Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen hat in ihrer 09. Sitzung am 13.10.2016 die Jahresrechnung der Verwaltungsgemeinschaft Greußen für das Haushaltsjahr 2014 festgestellt und für das angeführte Haushaltsjahr über die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden gemäß § 52 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. § 80 Abs. 3 ThürKO Beschluss gefasst.
Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes sind gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO mit der Bekanntgabe zwei Wochen lang während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehbar.
