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Do, 08:59 Uhr
10.11.2016
Neues aus Bad Frankenhausen

Antragstellung möglich

Für die Auszeichnung mit dem „Ehrenpreis der Stadt Bad Frankenhausen für vorbildliches
ehrenamtliches Engagement“ können Bürger und Vereine noch Vorschläge in die Stadt Bad Frankenhausen einreichen...

Entsprechen des Beschlusses des Stadtrates Bad Frankenhausen vom 28.September 2006, Beschluss – Nr. 291-12/06, besteht die Möglichkeit, das verdienstvolle Wirken von Bürgern, Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen zum Wohle der Stadt und ihrer Menschen mit dem „Ehrenpreis der Stadt Bad Frankenhausen für vorbildliches ehrenamtliches Engagement“ zu würdigen.

Einsendeschluss: 31. Dezember 2016 bei der Stadtverwaltung Bad Frankenhausen, Markt 1, 06567 Bad Frankenhausen.
Die „Satzung über die Ehrenauszeichnung verdienter Persönlichkeiten der Stadt Bad Frankenhausen“ (Ehrenauszeichnungssatzung-EAuszS-BFH) finden Sie im Internet unter folgender Adresse:
http://www.bad-frankenhausen.de/rathaus-behoerden/rathaus/stadtrat/ortsrecht/

In der folgenden pdf-Datei finden Sie das Antragsfomular:
Antragstellung Ehrenamt
Autor: khh

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