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Do, 00:01 Uhr
24.11.2016
Erwachsenenbildung

Gesetzentwurf mit großem Nachbesserungsbedarf

Aus Sicht des DGB und der Gewerkschaften gibt es Korrekturbedarf bei der Novellierung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes. Dazu erreichte kn diese Meldung...

Sandro Witt, stellv. Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen zeigt sich am Rande der Anhörung dazu im Thüringer Landtag jedoch zuversichtlich, dass der Bedarf vom Gesetzgeber gesehen werde.

„Erwachsenenbildung darf nicht unter Haushaltsvorbehalt stehen. Die Aufgaben und die Zielgruppen wachsen nämlich deutlich schneller als die dazu zur Verfügung stehenden Mittel. Andere Bundesländer tragen dieser Entwicklung bereits Rechnung.

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Selbst in Hessen, wo jahrelang keine Anpassung an die Bedarfe stattgefunden hat, steigt der Etat in den nächsten Jahren um 12 Mio. Euro. Thüringen darf nicht hinterher hinken. Deshalb muss mindestens ein Prozent des Bildungshaushaltes für die Thüringer Erwachsenenbildung investiert werden.“

Der durch die ehemalige CDU-Regierung abgeschaffte Rechtsanspruch auf Förderung müsse wieder eingeführt werden. „Wer möchte, dass die Thüringerinnen und Thüringer den Wandel in Arbeit und Gesellschaft aktiv mitgestalten, der muss dafür sorgen, dass ihnen Bildungsangebote zur Verfügung stehen, in denen sie sich dafür stark machen können.“

Gerade die öffentliche Erwachsenenbildung sei in der Pflicht, dem lebenslangen Lernen einen gut finanzierten Rahmen zur Verfügung zu stellen und aus einem gerne verwendeten Begriff gesellschaftliche Realität zu machen.
Autor: khh

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