Do, 15:39 Uhr
24.11.2016
Bundespolitiker äußern sich
Neues aus Berlin (69)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema: InhabergeführterApotheke.Johannes Selle: Erhaltung inhabergeführter Apotheken ist wichtiges Anliegen...
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente von ausländischen Versandapotheken für unzulässig erklärt, sehen viele Apotheken die flächendeckende Vorortversorgung in Gefahr.
Inhabergeführte Apotheken befürchten einen Preiskampf und sehen ihre Existenz bedroht. Aktuelle Statistiken zeigen, dass nur zwei Prozent der Kundinnen und Kunden ihre Medikamente ausschließlich online kaufen. Der weitaus größere Teil bevorzugt die direkte Kommunikation in der ortsansässigen Apotheke. Nichtsdestotrotz ist es für viele aus verschiedenen Gründen schwierig, sich die notwendigen Medikamente wohnortnah zu beschaffen, reagiert Selle. Die Erhaltung der inhabergeführten Apotheken sowie deren flächendeckende Versorgung muss deutschlandweit gewährleistet bleiben. Derzeit diskutieren wir in der Fraktion Lösungsansätze, die sowohl den Patienten, dem Einzelhandel sowie den Krankenkassen gerecht werden., nimmt Johannes Selle die Sorgen ernst.
In dem im Oktober beschlossenen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GVK) ist bereits eine erste Maßnahme zur flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken vorgesehen. Das bedeutet für die Apotheken, dass die Rückvergütung bei Standard-Rezepturarzneimitteln und Betäubungsmitteln erhöht wird.
Die Diskussionen um den gesamten Themenkomplex mit Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe sind noch nicht abgeschlossen. Eine Möglichkeit für eine konkrete Vorkehrung zum Schutz der inhabergeführten Apotheken im ländlichen Raum ist die Begrenzung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf den Bereich nicht verschreibungspflichtiger Medikamente. Eine solche Regelung gilt bereits in 21 von 28 EU-Ländern. Es sind aber noch einige europarechtliche, wettbewerbsrechtliche sowie gesundheitspolitische Fragen zu klären.
Das Gesetz, das den Onlinehandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten erlaubt, ist von 2004. Das, damals noch SPD-geführte, Bundesministerium für Gesundheit erließ das Gesetz (GKV-Modernisierungsgesetz), das bis heute gültig ist.
Wahlkreisbüro Johannes Selle
Autor: khhNach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente von ausländischen Versandapotheken für unzulässig erklärt, sehen viele Apotheken die flächendeckende Vorortversorgung in Gefahr.
Inhabergeführte Apotheken befürchten einen Preiskampf und sehen ihre Existenz bedroht. Aktuelle Statistiken zeigen, dass nur zwei Prozent der Kundinnen und Kunden ihre Medikamente ausschließlich online kaufen. Der weitaus größere Teil bevorzugt die direkte Kommunikation in der ortsansässigen Apotheke. Nichtsdestotrotz ist es für viele aus verschiedenen Gründen schwierig, sich die notwendigen Medikamente wohnortnah zu beschaffen, reagiert Selle. Die Erhaltung der inhabergeführten Apotheken sowie deren flächendeckende Versorgung muss deutschlandweit gewährleistet bleiben. Derzeit diskutieren wir in der Fraktion Lösungsansätze, die sowohl den Patienten, dem Einzelhandel sowie den Krankenkassen gerecht werden., nimmt Johannes Selle die Sorgen ernst.
In dem im Oktober beschlossenen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GVK) ist bereits eine erste Maßnahme zur flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken vorgesehen. Das bedeutet für die Apotheken, dass die Rückvergütung bei Standard-Rezepturarzneimitteln und Betäubungsmitteln erhöht wird.
Die Diskussionen um den gesamten Themenkomplex mit Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe sind noch nicht abgeschlossen. Eine Möglichkeit für eine konkrete Vorkehrung zum Schutz der inhabergeführten Apotheken im ländlichen Raum ist die Begrenzung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf den Bereich nicht verschreibungspflichtiger Medikamente. Eine solche Regelung gilt bereits in 21 von 28 EU-Ländern. Es sind aber noch einige europarechtliche, wettbewerbsrechtliche sowie gesundheitspolitische Fragen zu klären.
Das Gesetz, das den Onlinehandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten erlaubt, ist von 2004. Das, damals noch SPD-geführte, Bundesministerium für Gesundheit erließ das Gesetz (GKV-Modernisierungsgesetz), das bis heute gültig ist.
Wahlkreisbüro Johannes Selle