Fr, 13:08 Uhr
25.11.2016
29 Millionen Euro für Schulbau bewilligt
Weitere Informationen zum Schulbau:
14 staatliche Schulen, so auch Greußen, erhalten Förderbescheide im Rahmen des Schulinvestitionsprogramms 2016. Für gute Bildung brauchen wir moderne Schulgebäude, sagt Thüringens Bauministerin Birgit Keller heute in Erfurt....
Am Montag wird Thüringens Bauministerin Birgit Keller den Fördermittelbescheid für den Neubau der Thüringer Gemeinschaftsschule in Greußen übergeben. Der geplante Neubau, den das TMIL mit 5 Millionen Euro fördert, ist Teil des neuen Schulinvestitionsprogramms der Thüringer Landesregierung.
Deswegen haben wir zusätzlich zur bisherigen Förderung das Schulinvestitionsprogramm aufgelegt. In der aktuellen Legislaturperiode werden wir damit 150 Millionen Euro in diese Einrichtungen investieren, so Keller weiter. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind in der neuen Schulbauförderrichtlinie geregelt. Demografische Faktoren sind hier genauso von Bedeutung wie Barrierefreiheit und Inklusion.
Der Sanierungsstau an den Thüringer Schulen ist so groß, dass wir ihn nicht in zwei Jahren auflösen können. Die Vielzahl der Anmeldungen zu diesem Programm hat das bewiesen, sagt Keller.
Alle 14 staatlichen Schulen, die für 2016 in das Schulinvestitionsprogramm aufgenommen wurden, haben jetzt ihre Förderbescheide und erhalten insgesamt ca. 29 Millionen Euro aus Landesmitteln.
Die staatlichen Schulträger hatten für insgesamt 35 Schulen einen Sanierungs- Neubau- oder Erweiterungsbedarf angemeldet. Nicht alle beabsichtigten Vorhaben konnten in der Programmaufstellung für dieses Jahr berücksichtigt werden. Das Programm wird 2017 fortgesetzt, so dass Geld für weitere Schulen bereitsteht, so die Bauministerin.
Neben der Förderung aus dem Schulinvestitionsprogramm erfolgte zeitgleich auch die Bewilligung von Schulbaufördermitteln für Schulen in freier Trägerschaft. Im Jahr 2016 konnten die Schlossschule in Neustadt/Orla, die Elstertalschule in Greiz sowie die Emil-Petri-Schule in Arnstadt mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt mehr als 2,9 Millionen Euro unterstützt werden:
Hintergrund zum Schulinvestitionsprogramm
Bei einem durchschnittlichen Fördermittelbedarf von 2 bis 3 Millionen Euro je Schulbauvorhaben können in dieser Legislaturperiode ca. 40 bis 60 Schulgebäude staatlicher Schulen im Rahmen des Schulinvestitionsprogramms grundlegend hergerichtet werden.
Die neue Schulbauförderrichtlinie trat im Dezember 2015 in Kraft und ermöglicht einen zielgenaueren und nachhaltigeren Einsatz der Fördermittel. So müssen die Antragsteller nachweisen, dass die Schulen auch im demografischen Wandel bei Neubauten für 25 Jahre und bei Sanierungen für 15 Jahre ausgelastet sein werden. Ferner sollen die Schulen durch die Sanierung barrierefrei werden, um eine inklusive Beschulung zu ermöglichen.
Gefördert werden Sanierung, Umbau, Erweiterung und Neubau von Schulgebäuden und Schulsporthallen. Der Fördersatz beträgt zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten und erhöht sich auf 80 Prozent, wenn besondere energetische Standards eingehalten werden. Bei Vollsanierungen ist dies ein Primärenergiebedarf der mindestens 40 Prozent unter der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung liegt. Bei Neubauten wird ein CO²-neutraler Primärenergiebedarf gefordert. Das Gebäude soll mindestens so viel Energie aus regenerativen Quellen erzeugen, wie es selbst verbraucht.
Für folgende Schulbauvorhaben wurden im Jahr 2016 Fördermittel aus dem Schulinvestitionsprogramm bewilligt:
Autor: khhAm Montag wird Thüringens Bauministerin Birgit Keller den Fördermittelbescheid für den Neubau der Thüringer Gemeinschaftsschule in Greußen übergeben. Der geplante Neubau, den das TMIL mit 5 Millionen Euro fördert, ist Teil des neuen Schulinvestitionsprogramms der Thüringer Landesregierung.
Deswegen haben wir zusätzlich zur bisherigen Förderung das Schulinvestitionsprogramm aufgelegt. In der aktuellen Legislaturperiode werden wir damit 150 Millionen Euro in diese Einrichtungen investieren, so Keller weiter. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind in der neuen Schulbauförderrichtlinie geregelt. Demografische Faktoren sind hier genauso von Bedeutung wie Barrierefreiheit und Inklusion.
Der Sanierungsstau an den Thüringer Schulen ist so groß, dass wir ihn nicht in zwei Jahren auflösen können. Die Vielzahl der Anmeldungen zu diesem Programm hat das bewiesen, sagt Keller.
Alle 14 staatlichen Schulen, die für 2016 in das Schulinvestitionsprogramm aufgenommen wurden, haben jetzt ihre Förderbescheide und erhalten insgesamt ca. 29 Millionen Euro aus Landesmitteln.
Die staatlichen Schulträger hatten für insgesamt 35 Schulen einen Sanierungs- Neubau- oder Erweiterungsbedarf angemeldet. Nicht alle beabsichtigten Vorhaben konnten in der Programmaufstellung für dieses Jahr berücksichtigt werden. Das Programm wird 2017 fortgesetzt, so dass Geld für weitere Schulen bereitsteht, so die Bauministerin.
Neben der Förderung aus dem Schulinvestitionsprogramm erfolgte zeitgleich auch die Bewilligung von Schulbaufördermitteln für Schulen in freier Trägerschaft. Im Jahr 2016 konnten die Schlossschule in Neustadt/Orla, die Elstertalschule in Greiz sowie die Emil-Petri-Schule in Arnstadt mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt mehr als 2,9 Millionen Euro unterstützt werden:
Hintergrund zum Schulinvestitionsprogramm
Bei einem durchschnittlichen Fördermittelbedarf von 2 bis 3 Millionen Euro je Schulbauvorhaben können in dieser Legislaturperiode ca. 40 bis 60 Schulgebäude staatlicher Schulen im Rahmen des Schulinvestitionsprogramms grundlegend hergerichtet werden.
Die neue Schulbauförderrichtlinie trat im Dezember 2015 in Kraft und ermöglicht einen zielgenaueren und nachhaltigeren Einsatz der Fördermittel. So müssen die Antragsteller nachweisen, dass die Schulen auch im demografischen Wandel bei Neubauten für 25 Jahre und bei Sanierungen für 15 Jahre ausgelastet sein werden. Ferner sollen die Schulen durch die Sanierung barrierefrei werden, um eine inklusive Beschulung zu ermöglichen.
Gefördert werden Sanierung, Umbau, Erweiterung und Neubau von Schulgebäuden und Schulsporthallen. Der Fördersatz beträgt zwei Drittel der zuwendungsfähigen Kosten und erhöht sich auf 80 Prozent, wenn besondere energetische Standards eingehalten werden. Bei Vollsanierungen ist dies ein Primärenergiebedarf der mindestens 40 Prozent unter der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung liegt. Bei Neubauten wird ein CO²-neutraler Primärenergiebedarf gefordert. Das Gebäude soll mindestens so viel Energie aus regenerativen Quellen erzeugen, wie es selbst verbraucht.
Für folgende Schulbauvorhaben wurden im Jahr 2016 Fördermittel aus dem Schulinvestitionsprogramm bewilligt: