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Do, 09:23 Uhr
01.12.2016
Meldungen aus dem Landratsamt

Mehr Mittel für Jugendarbeit

Die Sicherung der Finanzierung der Verträge der Bereichsjugendpfleger/innen, Freizeitzentren, Jugendverbandsarbeit und Mitarbeiter/innen der Häuser der offenen Tür ab 01.01.2017 vorbehaltlich eines genehmigten Haushaltes für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 stand gestern im Jugendhilfeausschuss auf dem Programmm...


Der Jugendhilfeausschuss beschloss zur Sicherung der Finanzierung der Verträge der Bereichsjugendpfleger/innen, Freizeitzentren, Jugendverbandsarbeit und Mitarbeiter/innen der Häuser der offenen Tür ab 01.01.2017 die Bereitstellung von zusätzlichen Kreismitteln in Höhe von 37.750,00 €uro. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt eines genehmigten Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2017 und 2018.


Stellungnahme der Kreiskämmerei:

Die finanziellen Mittel sind gemäß dem vorliegenden Beschluss im Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 berücksichtigt.

Eine Zustimmung zu dieser Beschlussvorlage kann nur vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zum Doppelhaushalt 2017/18 und der zugehörigen Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt erfolgen.


Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD):

Der Freistaat Thüringen hat im Jahr 2016 die Mittel der „Örtlichen Jugendförderung- Jugendpauschale“ um eine Millionen €uro erhöht.

Der Kyffhäuserkreis erhielt durch diese Erhöhung 35.349,00 €uro mehr Zuschuss.

Die Mittel wurden für die Lohnangleichung der Mitarbeiter/-innen bei den freien Trägern der Jugendhilfe verwendet. Insbesondere wurden die Bereichsjugendpfleger/innen, Freizeitzentren, Jugendverbandsarbeit und die Mitarbeiter/innen der Häuser der offenen Tür angeglichen. Die Angleichung erfolgte, da durch die Richtlinie zur Förderung der Schulsozialarbeit im Freistaat Thüringen die Lohnzahlung an die Träger in Höhe des öffentlichen Tarifvertrages festgeschrieben ist.

Durch die Angleichung werden seit dem 01.01.2016 alle Maßnahmen, die durch Verträge im Bereich des Jugend- und Sozialamtes des Kyffhäuserkreises vereinbart sind, gleich behandelt.

Durch die Fortschreibung der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung – Jugendpauschale“ ab 01.01.2017 ergeben sich ab dem Haushaltsjahr 2017 finanzielle, als auch förmliche Änderungen, welche die Finanzierung der Verträge der Bereichsjugendpfleger/innen, Freizeitzentren, Jugendverbandsarbeit und der Mitarbeiter/innen der Häuser der offenen Tür im Kyffhäuserkreis beeinflussen.

Zum einen werden die Mittel des Landes durch eine neue Berechnungsgrundlage anders vergeben, sodass der Kyffhäuserkreis weniger Landesmittel als im Jahr 2016 erhält. Weiterhin wird in der Richtlinie darauf verwiesen, dass die Vergütung der Fachkräfte dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)- bzw. dem Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) entsprechen müssen.

Durch die Anpassung der Personalkostenzuschüsse ab 01.01.2016 wurden die Bedingungen zur Beantragung der „Örtlichen Jugendförderung“ schon realisiert, welches durch die Bereitstellung von zusätzlichen Mittel des Freistaates Thüringen im Haushaltsjahr 2016 möglich wurde.

Durch die Neuberechnung der Jugendpauschale ab 01.01.2017 ergibt sich jedoch eine Mindereinnahme im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 28.081,00 €uro. Zur Absicherung der Verträge und als Grundlage für die Beantragung der Mittel der „Örtlichen Jugendförderung- Jugendpauschale“ des Freistaates Thüringen macht sich jedoch der Ausgleich der Unterfinanzierung durch Kreismittel notwendig.

Seit der Einführung der Jugendpauschale im Jahr 1997 wurden die Mittel des Landkreises zur Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit stetig gesenkt bzw. in den letzten Jahren konstant gehalten. Angleichungen der Personalkostenzuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe waren daher nicht möglich.

Die Finanzierung der Verträge im Bereich der Kinder-und Jugendarbeit soll entsprechend des beschlossenen Jugendförderplanes bis 2018 finanziert werden und ab 2019 bei der Fortschreibung bzw. Neuerstellung des Jugendförderplanes neu verhandelt werden.

Der reale Kostenanteil des Landeskreises erhöht sich für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 um jeweils 37.750 €uro.

Dieser ergibt sich aus der Neuberechnung der Jugendpauschale und der einmaligen pauschalen Angleichung der Löhne 2017 für 18 Mitarbeiter/innen (16,1 VbE).
Die Zuschüsse bleiben 2017 – 2018 konstant. Eine weitere Angleichung ist bis 2018 ausgeschlossen.
Autor: khh

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