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Di, 20:10 Uhr
06.12.2016
Meldungen aus dem Landratsamt

Gestellungsvertrag zur Stiftung Klosterschule Roßleben

Im Kreisausschuss ging es heute um den Gestellungsvertrag zwischen der Stiftung Klosterschule Roßleben und dem Kyffhäuserkreis (Umsetzung der Schulnetzplanung 2013-2018 Beschluss Nr. 2013/5/068). Überraschend zeigte sich die CDU nicht einheitlich..


Der Kreisausschuss empfahl bei einer Gegenstimme dem Kreistag, dem Gestellungsvertrag zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Stiftung Klosterschule Roßleben zuzustimmen. Die Landrätin wird beauftragt entsprechende Vertragsverhandlungen weiter zu führen und zum Abschluss zu bringen.

Stellungnahme der Kreiskämmerei:

Der vorliegende Gestellungsvertrag wurde unter Mitwirkung der Kreiskämmerei erarbeitet. Er beruht in finanzieller Sicht auf der Kalkulation der Kosten je Gymnasiast im Kyffhäuserkreis. Für den Landkreis ergibt sich mit der Vertragsveränderung ab dem Haushaltsjahr 2018 eine erhebliche Entlastung im Kreishaushalt. Mögliche Alternativen wurden geprüft, diese würden jedoch zu höheren finanziellen Aufwendungen im Kreishaushalt führen.


Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Die Stiftung Klosterschule Roßleben hat zum 1. August 2009 vom Kyffhäuserkreis die Fortführung des bisherigen staatlichen Gymnasiums als Gymnasium in freier Trägerschaft – staatlich anerkannte Ersatzschule - übernommen. In einem Abwicklungsvertrag vom 18.12.2008 wurden Rechte und Pflichten im Verhältnis des bisherigen staatlichen Schulträgers zu dem nunmehrigen freien Träger der Stiftung Klosterschule Roßleben vereinbart.
Der Abwicklungsvertrag zwischen den Parteien ist erstmals kündbar zum 31.07.2018.

Der Landkreis ist gemäß § 13 Abs. 2 Thüringer Schulgesetz verpflichtet, das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen als Schulträger im Landkreis vorzuhalten. Dies gilt auch für die Gymnasien.

Das Thüringer Schulgesetz fordert weiterhin im § 41 (1) die Schulträger dazu auf, bei der Schulnetzplanung das örtliche Angebot von Schulen in freier Trägerschaft zu berücksichtigen.

Die Schulnetzplanung soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern. Unter dieser Vorgabe wurde u.a. im beschlossenen Schulnetzplan 2013-2018 festgelegt, dass das Gymnasium Klosterschule Roßleben als staatliche Ersatzschule über 2018 hinaus fortgeführt werden soll. Als Bedingung wurde eine „deutliche Kostenentlastung zugunsten des Kyffhäuserkreises“ sowie „Neuverhandlung“ des dazugehörigen Vertrages formuliert.

Derzeit werden am Gymnasium in Roßleben 192 Schülerinnen und Schüler des Kyffhäuserkreises beschult.

Der Landkreis hat die Absicht, den Vertrag vom 18.12.2008 in geänderter Form fortzuführen, die Vertragsbedingungen jedoch im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Räumlichkeiten und Sachmitteln im Gebäudekomplex der Klosterschule Roßleben für Schülerinnen und Schüler aus dem Kyffhäuserkreis neu festzulegen und damit auch den tatsächlichen Entwicklungen und den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen besser Rechnung tragen zu können.

Die Tatsache, dass ca. 200 Schülerinnen und Schüler aus dem Kyffhäuserkreis das private Gymnasium der Stiftung Klosterschule Roßleben besuchen können, enthebt diesen von der Notwendigkeit, an anderen Standorten im Landkreis, wo staatliche Gymnasien vorgehalten werden, zusätzliche erhebliche Bauinvestitionen zu tätigen, um die gymnasiale Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis sicherzustellen. Gleichzeitig bekundet der Landkreis sein nachhaltiges Interesse, den gymnasialen Schulstandort Klosterschule Roßleben mit Internat als wichtigen Infrastrukturfaktor in der Region mit abzusichern und damit die weitere Entwicklung von Schule und Internat am Standort Roßleben positiv und unterstützend zu begleiten.

Der Landkreis als Schulträger wird künftig nur den Betrag für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler an der Klosterschule zahlen, der der Vergleichsberechnung der Kosten eines Schülers eines staatlichen Gymnasiums im Kyffhäuserkreis entspricht. So wird ab 01.01.2018 ein Schulaufwand pro Schüler i.H.v. 110,00 €/ Monat vergütet. Damit wird zudem der Bedingung entsprechend der Schulnetzplanung Rechnung getragen.

Unter den vorgenannten Prämissen wurde durch die Landrätin in Absprache mit dem Ausschuss für Kultur, Schulen und Sport eine Arbeitsgruppe einberufen, die unter Hinzuziehung des Thüringer Landesverwaltungsamtes als Fach- und Rechtsaufsicht, der Schulverwaltung, der Kämmerei, einer externen juristischen Beratung, der Hausleitung und der Geschäftsführung der Klosterschule Roßleben, in mehreren Sitzungen, den vorgelegten Vertragstext erarbeitet hat.


Zum Gestellungsvertrag gab es eine Präsentation zur der kn einige Bilder in die pdf-Datei gepackt hat:
Infos zum Gestellungsvertrag

In der Diskussion ging es weniger um den eigentlich Inhalt des Vertrages, sondern eher um die Frage, wie soll der gymnasiale Standort im Osten des Kreises geregelt werden. Jörg Steinmetz (CDU) sieht möglich Benachteiligungen für Schüler, die an einem privat geführten Gymnasium beschult werden, so auf einen Nenner gebracht. Auch sieht Steinmetz Probleme, wenn andere Gymnasiasten (zum Beispiel aus Bad Frankenhausen) nach Roßleben auf die Klosterschule wollen und so die Zahl der Gymnasiasten an den gymnasialen Standorten schwächen würden. Hintergrund: Es gibt keine Schulbezirke mehr und die Eltern dürfen auswählen in welche Schule die Kinder und Jugendlichen gehen.

Sowohl Hochwind, als auch Matthias Strejc (SPD) machten klar, es sei egal wenn wir für einen Gymnasiasten 110 Euro ausgeben, ob er nun an einer staatlichen oder privaten Schule geht.
Hochwind machte auch klar, für 200 Schüler können wir in Roßleben kein staatliches Gymnasium bauen. Auch die Erweiterung des Neubaus Gymnasium Bad Frankenhausen mit 200 zusätzlichen Plätzen würde deutlich teurer werden. Dazu kämen wesentlich erhöhte Fahrkosten auf den Kreis zu, wenn die "staatlichen" Gymnasiasten von Roßleben bis nach Bad Frankenhausen gefahren werden müssten.

CDU Fraktionsführer Jens Krautwurst, wendete zwar ein, durch die Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Ausbildung haben wir jetzt mehr Abiturmöglichkeiten, als in der Schulnetzplanung vereinbart. Er kündigte aber an, die CDU-Fraktion werde für den Gestellungsvertrag stimmen.

Minuten später kam aber gleich Gegenwind, denn Jörg Steinmetz, ja auch CDU, stimmte im Kreisausschuss gegen den Vertrag! Da darf man gespannt sein, wie das dann im Kreistag weiter geht.
Autor: khh

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