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Di, 22:47 Uhr
06.12.2016
Meldungen aus dem Landratsamt

Aufhebung von Beschlüssen

Der Kreisausschuss gab heute die Emphelung, zwei frühere Kreistagsbeschlüsse aufzuheben...


Der Kreisausschuss empfahl einstimmig der Kreistag solle beschließen, dass der Kyffhäuserkreis mit dem Projekt „Neubau Kyffhäuser-Gymnasium in Bad Frankenhausen“ nicht an dem Bundesförderprojekt „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus – Projektaufruf 2016“ teilnimmt. Der Kreistagsbeschluss 2016/6/10 vom 09.03.2016 wird aufgehoben.


Der Kreisausschuss empfahl einstimmig der Kreistag solle beschließen, dass der Kyffhäuserkreis mit dem Projekt „Neubau Regelschule Franzberg in Sondershausen“ nicht an dem Bundesförderprojekt „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus – Projektaufruf 2016“ teilnimmt. Der Kreistagsbeschluss 2016/6/11 vom 09.03.2016 wird aufgehoben.

Hintergrund:
Am 03.02.2016 startete der Bund das Förderprojekt „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus – Projektaufruf 2016“. Der Landkreis sah in diesem Bundesprogramm die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung für das Projektvorhaben der Regelschule Franzberg in Sondershausen zu erhalten. Um einen Förderantrag stellen zu können, musste der Kreistag der Teilnahme an dem Bundesprogramm zustimmen, sowie die Finanzierung der Eigenanteile gegenüber dem Fördermittelgeber zusichern. Ein entsprechender Beschluss wurde am 09.03.2016 mit der Beschlussvorlagen-Nr. 2016/6/11 gefasst.

Der Kyffhäuserkreis erhielt aus dem Bundesprogramm „Kommunalinvestitionsgesetz“ eine Fördersumme von 2.037.779,86€. Der Fördermittelgeber möchte durch die Bereitstellung der finanziellen Mittel einen Beitrag zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft im Bundesgebiet leisten. Insbesondere finanzschwache Landkreise, Gemeinde und Gemeindeverbände sollen bei anstehenden Investitionstätigkeiten in den Bereichen des Städtebaus bzw. energetischen Sanierungen unterstützt werden. Der Kyffhäuserkreis setzt die Fördermittel für den Neubau der Franzbergschule in Sondershausen ein. Eine Doppelförderung wird seitens des Fördermittelgebers ausgeschlossen, sodass die Teilnahme am Bundesförderprojekt „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ nicht möglich und inhaltlich auch nicht notwendig ist. Die Beschlussvorlage 2016/6/11 ist aus dem genannten Grund aufzuheben.
Autor: khh

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