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Do, 13:31 Uhr
08.12.2016
Aus den Verwaltungen

Hauptausschuss Artern und Baustellenreport

In Artern wird nächste Woche der Hauptausschuss öffentlich tagen und wir haben die Themen und auch die Meldungen zum Baustellenreport für den Kyffhäuserkreis...

Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Artern


Die Sitzung des Hauptausschusses findet am Dienstag, den 13.12.2016 um 18.00 Uhr im Rathaus – Zimmer 1 statt.

Tagesordnung - Öffentlicher Teill

1. Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls vom 09.11.2016 (öffentlicher Teil)
3. Beratung und Empfehlung – Ermächtigung der Bürgermeisterin zur Aufnahme von Verhandlungen zur Eingemeindung in eine zu bildende Landgemeinde
4. Beratung und Empfehlung – Aufhebung Beschluss-Nr. 101-10/2016 vom 24.10.2016 (Marktgebührensatzung)
5. Beratung und Empfehlung – Straßenplanung Wasserstraße, Johannisstraße, Magdalenenstraße, Harzstraße, Nordhäuser Straße, Vorplatz NKD (Johannisplatz) - Entwurfsplanung vom 02.12.2016
6. Beratung und Empfehlung – Eintragung des Herrn Günter Stöckmann in das Goldene Buch der Stadt Artern
7. Information der Bürgermeisterin
8. Anfragen

Baustellenreport für den Kyffhäuserkreis


Bei den Baustellen im Kyffhäuserkreis gab es gegenüber der Vorwoche keine Änderungen.
Baustellenreport für den Kyffhäuserkreis
Autor: khh

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Kommentare
Lublo
08.12.2016, 15:18 Uhr
Fußwegbreite
In der letzten Stadtratssitzung bei der Bürgerbefragung wurde von Frau Große aus dem Bauamt gesagt,
ein Fußweg hätte eine Mindestbreite von nur 1,20 m.
Ich muss der Frau Große wieder sprechen. Schon in der Einwohnerversammlung hat uns
Herr Pfündner, vom Straßen- und Tiefbaubüro aus Artern, die Frau Große darauf hingewiesen,
dass die Mindestbreite eines Fußweges 1,50 m betragen muss. Laut meinen Recherchen war das
eine Richtlinie von 1972, wo man noch p. Person mit 0,75 m gerechnet hatte, also ein erforderliches
Mindestmaß von 1.50 m wenn sich 2 Menschen begegnen. Mit der Einführung für Fußverkehrsanlagen
im Jahre 2002 soll die Mindestbreite sogar 1,60 m betragen, also p. Person 0,80 m! Rechnet man
noch einen Freiraum laut der neuen Vorschrift von mindestens 0,20 m hinzu, so sollte der Fußweg
sogar 2,20 betragen!
Einfach Tatsachen schaffen um hinter her zu sagen, nun ist es mal so geht nicht! Den Anwohnern
und Passanten ist das nicht egal, wenn man sich auf so einen schmalen Fußweg begegnet!

Lutz Blobner

P.S. Nachzulesen in der EFA (Empfehlung für Fußverkehrsanlagen) von 2002
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