Sa, 09:54 Uhr
17.12.2016
kn-Forum
Zum Thema Solaranlage Oldisleben
Die lang erwartete Antwort von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) zur Positionierung, hat mich heute endlich erreicht so der Leser Klaus Simionoff in einer E-Mail an kn...
Wie lange die verbotene Bautätigkeit gestoppt wurde, wird sich zeigen.
Der Link nach der Quellenangabe kann ebenfalls veröffentlicht werden.
Quellenangabe: http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2016/11/29/oldisleben-2016-die-illegale-bautaetigkeit-im-kontext-der-geplanten-photovoltaik-anlage-wie-weiter-zuegig-fakten-geschaffen-werden-jetzt-sogar-bereits-baucontainer-aufgestellt-markierungen-an/
Klaus Simionoff
Geplanter Solarpark Oldisleben im Bereich der ehemaligen Deponie
Ihr Schreiben vom 29.11.2016 und E-Mail mit gleichlautendem Inhalt vom 01.11.20 16
Sehr geehrter Herr Simionoff,
die Untere Naturschutzbehörde wurde gebeten Ihre Anfrage bezüglich der Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der geplanten Überstellung der ehemaligen Deponie in Oldisleben mit Solaranlagen und den bereits erfolgten Erdaufschüttungen zu beantworten.
Wie sie in Ihrem Schreiben ausführen, enthält der Bebauungsplan verschiedene Festsetzungen zur Berücksichtigung der streng geschützten Art Zauneidechse. Diese begründen sich auf dem Artenschutz-Fachbeitrag zum B-Plan. Die untere Naturschutzbehörde hatte im Rahmen der Beteiligung im Bebauungsplanverfahren verschiedene Nachforderungen zu den im B-Plan dargestellten Maßnahmen zur Zauneidechse und deshalb der Planung in der vorgelegten Form vorerst nicht zugestimmt.
Diese betrafen insbesondere die Ausweisung eines geeigneten Ersatzlebensraums für die Umsiedlung der Zauneidechsen noch vor Beginn der Bauphase.
Das Vorkommen der Zauneidechsen wurde im Rahmen des Fachbeitrages zum Bebauungsplan durch ein Gutachterbüro vor Ort erfasst. Dabei wurde bei insgesamt 8 Begehungen eine maximale Anzahl von 7 Exemplaren (am 21.06.2016) im südlichen Randbereich des Plangebietes nachgewiesen. Die Flächen, auf denen die Tiere beobachtet waren, waren bis zum Zeitpunkt
unserer letzten Ortsbegehung am 16.11.2016 nicht mit Erdstoffen überdeckt worden.
Bei einer erneuten Kontrolle am 07.12.2016 wurde festgestellt, dass auch auf Teilen der Habitatflächen Überschüttungen erfolgt sind. Dem wird aktuell in Zusammenarbeit mit dem Bauverwaltungsamt nachgegangen.
Bisher sind der UNB keine hergerichteten Ersatzflächen für die Zauneidechsen bekannt, welche als Ersatzhabitate fungieren könnten. Wie oben bereits ausgeführt, ist dazu eine Überarbeitung der Maßnahmenplanung im Bebauungsplan noch ausstehend.
Vor einer ÜbersteIlung der Flächen mit nachgewiesenen Zauneidechsenlebensräumen durch PV-Anlagen, ist ein Abfangen und Umsiedeln von Tieren erforderlich wird, kann das nur durch eine fachlich versierte und nachweislich damit vertraute Person zum geeigneten Zeitpunkt (im Sommer) erfolgen.
Das hat die UNB in Ihren Stellungnahmen auch entsprechend eingefordert. Die Prüfung der baurechtliehen Zulässigkeit der bereits vorgenommenen Überschüttungen des ehemaligen Deponiekörpers erfolgt in der Zuständigkeit des Bauverwaltungsamtes des
Landratsamtes Kyffhäuserkreis. Auch in diesem Verfahren wird die UNB beteiligt.
Ich hoffe, Ihre Fragen zur Zauneidechsen-Problematik damit beantwortet zu haben.
Gez: Dr. Fruth
Amtsleiter
Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft
Autor: khhWie lange die verbotene Bautätigkeit gestoppt wurde, wird sich zeigen.
Der Link nach der Quellenangabe kann ebenfalls veröffentlicht werden.
Quellenangabe: http://www.zeitzeugen-oldisleben.de/2016/11/29/oldisleben-2016-die-illegale-bautaetigkeit-im-kontext-der-geplanten-photovoltaik-anlage-wie-weiter-zuegig-fakten-geschaffen-werden-jetzt-sogar-bereits-baucontainer-aufgestellt-markierungen-an/
Klaus Simionoff
Geplanter Solarpark Oldisleben im Bereich der ehemaligen Deponie
Ihr Schreiben vom 29.11.2016 und E-Mail mit gleichlautendem Inhalt vom 01.11.20 16
Sehr geehrter Herr Simionoff,
die Untere Naturschutzbehörde wurde gebeten Ihre Anfrage bezüglich der Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der geplanten Überstellung der ehemaligen Deponie in Oldisleben mit Solaranlagen und den bereits erfolgten Erdaufschüttungen zu beantworten.
Wie sie in Ihrem Schreiben ausführen, enthält der Bebauungsplan verschiedene Festsetzungen zur Berücksichtigung der streng geschützten Art Zauneidechse. Diese begründen sich auf dem Artenschutz-Fachbeitrag zum B-Plan. Die untere Naturschutzbehörde hatte im Rahmen der Beteiligung im Bebauungsplanverfahren verschiedene Nachforderungen zu den im B-Plan dargestellten Maßnahmen zur Zauneidechse und deshalb der Planung in der vorgelegten Form vorerst nicht zugestimmt.
Diese betrafen insbesondere die Ausweisung eines geeigneten Ersatzlebensraums für die Umsiedlung der Zauneidechsen noch vor Beginn der Bauphase.
Das Vorkommen der Zauneidechsen wurde im Rahmen des Fachbeitrages zum Bebauungsplan durch ein Gutachterbüro vor Ort erfasst. Dabei wurde bei insgesamt 8 Begehungen eine maximale Anzahl von 7 Exemplaren (am 21.06.2016) im südlichen Randbereich des Plangebietes nachgewiesen. Die Flächen, auf denen die Tiere beobachtet waren, waren bis zum Zeitpunkt
unserer letzten Ortsbegehung am 16.11.2016 nicht mit Erdstoffen überdeckt worden.
Bei einer erneuten Kontrolle am 07.12.2016 wurde festgestellt, dass auch auf Teilen der Habitatflächen Überschüttungen erfolgt sind. Dem wird aktuell in Zusammenarbeit mit dem Bauverwaltungsamt nachgegangen.
Bisher sind der UNB keine hergerichteten Ersatzflächen für die Zauneidechsen bekannt, welche als Ersatzhabitate fungieren könnten. Wie oben bereits ausgeführt, ist dazu eine Überarbeitung der Maßnahmenplanung im Bebauungsplan noch ausstehend.
Vor einer ÜbersteIlung der Flächen mit nachgewiesenen Zauneidechsenlebensräumen durch PV-Anlagen, ist ein Abfangen und Umsiedeln von Tieren erforderlich wird, kann das nur durch eine fachlich versierte und nachweislich damit vertraute Person zum geeigneten Zeitpunkt (im Sommer) erfolgen.
Das hat die UNB in Ihren Stellungnahmen auch entsprechend eingefordert. Die Prüfung der baurechtliehen Zulässigkeit der bereits vorgenommenen Überschüttungen des ehemaligen Deponiekörpers erfolgt in der Zuständigkeit des Bauverwaltungsamtes des
Landratsamtes Kyffhäuserkreis. Auch in diesem Verfahren wird die UNB beteiligt.
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Gez: Dr. Fruth
Amtsleiter
Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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