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Sa, 10:00 Uhr
04.02.2017
"Safer Internet Day"

Cybermobbing ist kein Spaß

Am 7. Februar findet der internationale Safer Internet Day statt. In über 100 Ländern rund um den Globus rücken Initiativen, Medien, Schulen und Unternehmen an diesem Tag das Thema Online-Sicherheit in den Fokus, in Deutschland lautet das Schwerpunktthema „Cybermobbing“.
Das ist alles andere als ein harmloser Spaß...

Die Polizeiliche Kriminalprävention beteiligt sich am Safer Internet Day mit einem speziellen Beitrag auf ihrer Internetseite www.polizeifürdich.de, dem neuen Online-Portal für Kinder und Jugendliche. Hier gibt es Informationen zum Thema Cybermobbing, Hilfe für Opfer, aber auch Rat, wenn man selbst Täterin oder Täter geworden ist. Die Nutzer finden zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie interessante Links und Medienempfehlungen.

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Viele sind täglich mit dem Smartphone im Internet unterwegs. Sie tauschen mit Freunden Nachrichten, Fotos und Videos aus oder nutzen Soziale Netzwerke. In der vermeintlichen Sicherheit dieses nur scheinbar anonymen Netzes lassen sich manche dazu verleiten, andere zu beleidigen oder anzugreifen. Von Cybermobbing spricht man dann, wenn Personen oder Gruppen andere Personen mittels elektronischer Kommunikationsmedien, also beispielsweise dem Handy oder Internet, absichtlich und systematisch über einen längeren Zeitraum belästigen, bedrohen, bloßstellen und ausgrenzen. „Mit unserem Angebot auf „Polizei für dich“ wollen wir junge Menschen auf die Gefahren von Cybermobbing aufmerksam machen und darüber aufklären, dass dadurch möglicherweise auch Straftaten begangen werden können.

Zudem zeigen wir auf, wie sich Kinder und Jugendliche davor schützen und was sie tun können, wenn sie dennoch Opfer oder sogar Täter geworden sind“, sagt Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Denn Cybermobbing ist zwar kein eigener Straftatbestand, kann aber Handlungen, die gegen das Gesetz verstoßen, beinhalten. Mögliche Straftaten sind zum Beispiel Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung oder Nachstellung. „Die Kommunikationswege, also das Handy oder Internet, sind dabei die so genannten Tatmittel“, so Klotter.

Die wichtigsten Tipps auf „Polizei für dich“ lauten:
  • Wichtig ist, dass du dich jemandem anvertraust und darüber redest. Neben deinen Eltern können das vielleicht auch deine Lehrer sein.
  • Melde das Mobbing dem Anbieter des Sozialen Netzwerks, damit dieser den Account des Mobbers sperren kann.
  • Versuche nicht, auf die Beleidigungen zu reagieren. Den Mobber kannst du auch auf eine "Ignorieren"-Liste setzen. Zusätzlich kannst du deine Mobilnummer, deinen Nickname und deinen Mailaccount ändern.
  • Bilder und Videos von dir, die ohne deine Erlaubnis veröffentlicht werden, sollten gelöscht werden. Das kann der Netzwerkbetreiber vornehmen. Damit keine weiteren unerwünschten Fotos oder Videos von dir ins Netz geladen werden, kann über den Anwalt eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegen den Cybermobber erwirkt werden.
  • Erstatte Anzeige bei der Polizei. Für eine Anzeige ist die Dokumentation des Mobbings wichtig. Halte nach Möglichkeit fest, wer zu welcher Zeit das Foto, Video, die Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung gemacht oder auch geteilt hat. Fertige gegebenenfalls einen Screenshot und speichere Chat-Unterhaltungen von Messenger-Diensten ab.
Mehr Informationen der Polizei zum Thema Cybercrime:
  • „Klicks-Momente“ für Internetnutzer: http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/196.html
  • „Klicks-Momente“ für Eltern und Erziehungsverantwortliche: http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/266.html
  • Medienpaket „Verklickt!“: http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/208.html
  • Sicherheitskompass: http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sicherheitskompass.html
  • Gefahren im Internet: http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet.html
Autor: red

Kommentare
Anwohnerin
04.02.2017, 10.31 Uhr
Sinnlos????????
Ich habe wen angezeigt wegen Cybermobbing der bis zur Morddrohung und Entführungsandrohung der Kinder ging. Alles mit Beweisen und der Täter ist zweifelsfrei mit Beweisen identifiziert. Wurde eingestellt. Also da finde ich obigen Beitrag als fast sinnlos wenn es rechtlich nicht verfolgt wird.
tannhäuser
04.02.2017, 16.29 Uhr
Freigesprochen?
Trotz Beweisen oder wurden die als mangelhaft eingeschätzt?

Oder hat der Täter Beziehungen bis in höhere Kreise? Wäre nicht verwunderlich, was Korruption betrifft ist Deutschland laut Statistik ganz weit vorn.

Wenn das hier so weiter geht, werden sich nicht mehr nur die so genannten Reichsbürger wehren, weil sie sich von Legislative, Exikutive und Judikative im Stich gelassen fühlen,
Andreas Dittmar
04.02.2017, 20.01 Uhr
Das ist ein fast aussichtsloses Unterfangen....
Die Polizei wird/kann hier leider nichts weiter tun. Die Beweisaufnahme wäre eigentlich schon ihre Aufgabe gewesen. Da fängt es allerdings schon an. Was sind in so einem Fall verwertbare Beweise ? Heutzutage kann sich jeder über VPN mit einer ausländischen IP-Adresse frei im Netz bewegen. Der VPN-Anbieter müßte die Daten rausrücken. Sitzt dieser auf irgendeiner Karibikinsel, gilt deutsches Recht nicht mehr. Weiterhin muß auch eine Gefahr erkennbar sein. Sinnvoll wäre hier der Weg zum Anwalt, der sich auf diesem Sachgebiet auskennt. Der müsste den Täter strafbewehrt auf Unterlassung verklagen. Macht der dann trotzdem weiter geht es dann vor Gericht was mit Kosten und dem Prozessrisiko : 50/50 Chanche zu verlieren behaftet ist. Viele Menschen schreckt genau diese Tatsache von diesem Schritt ab. Hier wäre vielleicht der Gesetzgeber mal gefragt klare Richtlinien einzuführen was allerdings wieder in unverhältismäßiger Überwachung und Aufweichen von Datenschutzrichtlinien münden könnte.
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