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Mo, 13:19 Uhr
20.02.2017
Das Finanzamt empfiehlt

Kostenfreie Software nutzen

Bis zum 31. Mai 2017 müssen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Nordhausen und des Kyffhäuserkreises ihre Steuererklärung für das Jahr 2016 beim Finanzamt in Sondershausen einreichen, wenn sie zur Abgabe verpflichtet sind. Deshalb eine Empfehlung...


Der Vorsteher des Finanzamts Sondershausen empfiehlt, die Steuererklärung auf elektronischem Weg an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Hierfür bietet die Steuerverwaltung die kostenfreie Software „ElsterFormular“ an, die im Internet unter www.elsterformular.de heruntergeladen werden kann. In den Thüringer Finanzämtern und Servicestellen ist die Software darüber hinaus auch auf CD erhältlich.

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Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung in Papierform abgeben wollen, können die benötigten Vordrucke in der Servicestelle des Finanzamts Sondershausen in 99706 Sondershausen, Schillerstraße 6 abholen.

Die Servicestelle des Finanzamts Sondershausen hat wie folgt geöffnet:

Montag: 08.00 - 15.30 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Außerdem liegt eine Auswahl der üblicherweise von Arbeitnehmern und Rentnern benötigten Vordrucke im Bürgerservice der Stadt Nordhausen, Markt 15 (Eingang gegenüber Roland), 99734 Nordhausen bereit.

Weitaus komfortabler ist es für die Bürgerinnen und Bürger, die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung 2016 im Internet unter www.formulare-bfinv.de aufzurufen. Hier können die Vordrucke blanko ausgedruckt oder am PC ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
Autor: red

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