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So, 15:00 Uhr
02.04.2017
Aus der Polizeiarbeit

Unfallträchtiger Freitag (1)

Bei den vielen Verkehrsunfällen wird heute mal nach Unfällen im West- und im Ostteil des Kreises getrennt. Hier der Teil West..

Gegen 06:25 Uhr kam es auf der L1034 zwischen Bendeleben und Berka zu einem Zusammenstoß zwischen einem Pkw BMW und einem Hasen. Der Schaden am Pkw beträgt ca. 1.500 Euro.


Gegen 08:00 Uhr wollte der Fahrer einer Baumaschine in Westerengel, Westerengler Hauptstraße, in den Zinsweg abbiegen. Aufgrund eines technischen Mangels funktionierte der Fahrtrichtungsanzeiger nicht, so dass es zum Zusammenstoß mit einem überholenden Pkw kam. Der Schaden am Pkw beträgt ca. 5.000 Euro, der Schaden an der Baumaschine: 1.000 Euro.


Gegen 13:55 Uhr fuhr ein Opel Meriva-Fahrer in Seehausen, Frankenhäuser Straße ungebremst auf einen Opel Mokka auf, der auf ein Grundstück abbiegen wollte und verkehrsbedingt halten musste. Die Fahrerin des Mokka wurde leicht verletzt. Der Schaden
an den Fahrzeugen beträgt ca. 13.000 Euro.


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Gegen 15:50 ereignete sich ein Unfall in Sondershausen, Possenallee. Ein Renault-Fahrer wollte von der Edmund-König- Straße in Richtung Cannabichstraße weiterfahren. Ein BMW- Fahrer wollte aus Richtung unterer Possenallee kommend geradeaus weiterfahren. Der Renaultfahrer übersah diesen und stieß mit dem BMW zusammen. Der Schaden insgesamt beträgt rund 1.500 Euro.


Gegen 18:20 Uhr fuhr ein Pkw ohne Kennzeichen in Bad Frankenhausen von der Tankstelle in der R.-Breitscheid-Straße los und hinterließ eine Ölspur. Fahrer und Fahrzeug konnten durch die Feuerwehr in der Querstraße festgestellt werden. Der Fahrer stand unter Alkoholeinfluss und hat keinen Führerschein.
Zudem ist das Fahrzeug nicht zugelassen. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1.73 Promille. Eine Blutentnahme wurde angeordnet. Gegen den Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Ölspur wurde durch die Feuerwehr Bad Frankenhausen beseitigt.


Gegen 20:35 Uhr wurde in Sondershausen, Bebrastraße der Fahrer eines unbeleuchteten Fahrrades kontrolliert, der beim Befahren des Gehweges stürzte, sich jedoch nicht verletzte. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,39 Promille. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Autor: khh

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