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Do, 00:11 Uhr
20.04.2017
Meldungen aus der Region

Bundeseinheitlicher Medikationsplan –

auch für Patienten verständlich. Die UPD-Experten klären Patienten über die Vorteile auf. Dazu erreichte kn diese Meldung...

Seit 1. Oktober 2016 haben Patienten in Deutschland Anspruch auf den neuen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Aber: die wenigsten wissen davon. Der bundeseinheitliche Medikationsplan ist ein persönliches Verzeichnis, in dem alle Arzneimittel für den Patienten verständlich dokumentiert werden. Wie er aussieht und welche Vorteile er bietet, erklären die Experten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) unter der kostenfreien Rufnummer 0800 011 77 22.

Die Einnahme mehrerer Medikamente birgt immer die Gefahr, den Überblick zu verlieren. Das kann zur Folge haben, dass Arzneimittel fehlerhaft eingenommen werden und unerwünschte Neben- oder Wechselwirkungen auftreten. Um dem vorzubeugen, wurde der neue bundeseinheitliche Medikationsplan entwickelt. Er enthält alle verschriebenen sowie nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel und bietet so einen schnellen Überblick für den Arzt, Apotheker und den Patienten selbst. Voraussetzung für die Ausstellung ist, dass mindestens drei auf Kassenrezept verordnete Medikamente eingenommen werden müssen.

Die Vorteile auf einem Blick

- Mit dem neuen Medikationsplan sieht der Patient alle seine Arzneimittel auf einen Blick, wodurch das Risiko einer fehlerhaften Einnahme verringert werden kann.

- Alle Hinweise und Gründe für die einzunehmenden Arzneimittel werden in
- Anhand des Medikationsplans sieht der behandelnde Arzt, welche Medikamente bereits angewendet bzw. eingenommen werden und kann weitere Verordnungen oder Umstellungen besser auf die gesamte Medikation abstimmen.

So sieht er aus – und das steht drin.

Neben persönlichen Angaben, wie dem Vor- und Nachnamen sowie dem Geburtsdatum wird die Person bzw. Praxis aufgeführt, die den Medikationsplan ausgestellt bzw. aktualisiert hat. Die einzunehmenden Medikamente werden in einer Tabelle dokumentiert, deren Spaltenanordnung bzw. -inhalte bereits mit Patienten erprobt wurden und genehmigt sind.

An erster Stelle wird der Wirkstoff des Arzneimittels aufgeführt, gefolgt vom Handelsnamen, der verordneten Wirkstärke und der Darreichungsform (Tropfen, Tabletten usw.). Weiter wird im Medikationsplan aufgeführt, welche Menge des Medikaments zu welcher Tageszeit eingenommen werden soll und ggf. durch einen Einnahme- bzw. Anwendungshinweis für den Patienten ergänzt. In der Spalte „Grund“ wird in patientenverständlicher Sprache dokumentiert, warum ein bestimmtes Medikament eingenommen werden muss, z.B. wegen Blutdruck, Diabetes etc. (Abbildung 1). So wird die Behandlung für den Patienten transparenter und nachvollziehbarer.
UPD (Foto: UPD) UPD (Foto: UPD)

In der Regel wird der neue Medikationsplan vom Hausarzt ausgestellt, bei dem der
Patient in regelmäßiger Behandlung ist. Aktualisierungen nehmen dann sowohl der
Hausarzt als auch Fachärzte oder Apotheker vor.

Der neue bundeseinheitliche Medikationsplan ¡V die Unabhangige
Patientenberatung Deutschland beantwortet Ihre Fragen

- Haben Sie Fragen zum neuen bundeseinheitlichen Medikationsplan?

- Mochten Sie wissen, welche Vorteile Sie durch ihn haben?

Die UPD-Experten helfen gerne weiter. Sie erreichen die UPD kostenfrei unter der
Telefonnummer 0800 011 77 22 (montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und
samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr)
Weitere Informationen und Beratungsangebote: www.patientenberatung.de
Autor: khh

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