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Do, 12:42 Uhr
27.04.2017
Neues aus Sondershausen

Erbschaftsteuerreform

SGW e.V. informierte über wichtige Änderungen der Erbschaftsteuerreform. Dazu erreichte kn diese Meldung...

Zu einer Informationsveranstaltung mit dem Thema:
„Die Erbschaftsteuerreform – wichtige Änderungen für kleine und mittlere Unternehmen“
hatte der Sondershäuser Gewerbe- und Wirtschaftsverein am 26.04.2017 seine Mitglieder und Gäste eingeladen. Dipl.-Kfm. Gerhard Lambrecht, Steuerberater und SGW-Mitglied, gelang es in seinem Vortrag sehr eindrucksvoll auf die teils positiven und teils auch negativen Änderungen hinzuweisen.

So hat z. B. ein Unternehmen, das lediglich einen Gewinn von Euro 50.000 über den fiktiven Unternehmerlohn hinaus erwirtschaftet, einen erbschaftsteuerlichen Wert von Euro 687.500! Wenn dann noch die erbschaftsteuerliche Begünstigung wegfällt, weil der Nachfolger die Voraussetzungen nicht erfüllen kann, würde selbst unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrages von Euro 400.000 eine Erbschaftsteuer in Höhe von Euro 30.000 fällig! Für die meisten Unternehmer ein Betrag, der gerade in der Umbruchsituation der Unternehmensnachfolge bedrohlich werden kann!

Klar wurde an diesem Abend schnell: Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig mit diesem Thema auseinander zu setzen und die Weichen zu stellen. Ohne qualifizierte, fachliche Beratung ist das bei der heutigen komplizierten Gesetzgebung allerdings kaum noch realisierbar.
Im Anschluss konnten Fragen gestellt werden.
Bei Herrn Lambrecht möchten wir uns an dieser Stelle ganz herzlich für den informativen Abend bedanken!

Susanne Blumenthal
SGW e.V
www.sgw.de
Autor: khh

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