Do, 22:15 Uhr
11.05.2017
Meldungen aus dem Landratsamt
Anpassung des Maßnahmeplan
Im Jugendhilfeausschuss ging es gestern um die Erhöhung des Zuschusses des Freistaates Thüringen innerhalb der Richtlinie Örtliche Jugendförderung - Jugendpauschale ab dem Haushaltsjahr 2018...
Der Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung, eine Vorlage zur geänderten Maßnahmeplanung innerhalb des Jugendförderplanes 2014 – 2018 ab 01.01.2018 zu erarbeiten.
Aus dem Sachverhalt:
Auf Grundlage des Koalitionsvertrages der drei Regierungsparteien im Freistaat Thüringen sollen die Mittel der Richtlinie Örtliche Jugendförderung- Jugendpauschale ab dem Haushaltsjahr 2018 von derzeit jährlich 12 Mill. Euro auf jährlich 15 Millionen Euro erhöht werden.
Dies würde für den Kyffhäuserkreis eine Erhöhung von ca. 100.000,00 Euro bedeuten.
Durch die nochmalige Erhöhung der Landesmittel (2016 und 2018) und die geänderten Finanzierungen der Verträge macht sich nunmehr eine Anpassung des Maßnahmeplanes innerhalb des Jugendförderplanes 2014 - 2018 erforderlich.
Die Maßnahmeplanung ab 01.01.2018 soll auf die geänderten Fördersummen und auch notwendige veränderte Förderschwerpunkte eingehen und soll dabei richtungsweisend für die kommenden Jahre, auch in Bezug auf die Gebietsreform, sein.
Sie soll als Grundlage für die Fortschreibung des Jugendförderplanes ab 2019 dienen.
Autor: khhDer Jugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung, eine Vorlage zur geänderten Maßnahmeplanung innerhalb des Jugendförderplanes 2014 – 2018 ab 01.01.2018 zu erarbeiten.
Aus dem Sachverhalt:
Auf Grundlage des Koalitionsvertrages der drei Regierungsparteien im Freistaat Thüringen sollen die Mittel der Richtlinie Örtliche Jugendförderung- Jugendpauschale ab dem Haushaltsjahr 2018 von derzeit jährlich 12 Mill. Euro auf jährlich 15 Millionen Euro erhöht werden.
Dies würde für den Kyffhäuserkreis eine Erhöhung von ca. 100.000,00 Euro bedeuten.
Durch die nochmalige Erhöhung der Landesmittel (2016 und 2018) und die geänderten Finanzierungen der Verträge macht sich nunmehr eine Anpassung des Maßnahmeplanes innerhalb des Jugendförderplanes 2014 - 2018 erforderlich.
Die Maßnahmeplanung ab 01.01.2018 soll auf die geänderten Fördersummen und auch notwendige veränderte Förderschwerpunkte eingehen und soll dabei richtungsweisend für die kommenden Jahre, auch in Bezug auf die Gebietsreform, sein.
Sie soll als Grundlage für die Fortschreibung des Jugendförderplanes ab 2019 dienen.