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Fr, 09:58 Uhr
12.05.2017
MENSCHEN – KONFLIKTE – PARAGRAFEN

Das Geheimnis im Wald

Die Anklage war nicht von Pappe, die Staatsanwältin Cornelia Rübesamen vortrug: Schwerer Diebstahl, erhebliche Sachbeschädigung. Zudem habe sich der Angeklagte Werkzeuge rechtswidrig angeeignet. Das ist Fundunterschlagung. Spannend war es allemal, was da zur Sprache kam. Stoff für einen Krimi. Was war geschehen?


Es ist schon eine Weile her: Im Lackiercenter von J. M. in der Stadt E. war eingebrochen worden. Mit brachialer Gewalt. Der oder die Diebe entwendeten diverse Werkzeuge. Wert: 10000 Euro. Auch der Sachschaden war erheblich, belief sich auf rund 8000 Euro. Zum Verhandlungstermin war der Betriebsinhaber allerdings nicht erschienen. Wegen starker Auftragslage, die bis Ostern abgearbeitet sein wollte, hatte er sich schriftlich entschuldigt.

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Die vermeintliche Spur führte zu Andreas D. aus dem Ort Scha. in Sachsen-Anhalt. Der gelernte Maler und Lackierer beschäftigt sich derzeit, wie er dem Gericht mitteilte, beruflich mit Pflasterarbeiten. Der Mann ist bei der dortigen Polizei kein unbeschriebenes Blatt: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung, Hehlerei, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, Diebstahl, Umgang mit gefährlichen Abfällen – ellenlang sein Sündenregister.

So geriet Andreas D. in den Verdacht, die Tat im Landkreis Nordhausen begangen zu haben. Ob er sich zur Anklage äußern möchte, fragte ihn Amtsgerichtsdirektor Henning Horstmeier. Das wollte er, kopfschüttelnd, nicht. Sein Anwalt Runge aber umso mehr. Der große schlanke Mann hatte seinen Auftritt. Sein Mandant, begann er selbstbewusst, sei weder in die Lackiererei von J. M. in der Stadt E. eingebrochen noch habe er ein Auto geklaut, in den Wald gefahren und dort abgestellt. Man könne ihm den Tatvorwurf nicht nachweisen. Übrig bliebe, betonte der Verteidiger, doch nur einfacher Diebstahl.

Mit seinen Kindern sei er, Andreas D., im Wald unterwegs gewesen. Da habe er plötzlich einen PKW Ford entdeckt. Einsam und verlassen habe der dagestanden. Das habe ihn neugierig gemacht. Zudem sei er nicht abgeschlossen gewesen. Die Kurzzeitkennzeichen abgelaufen. Er habe auch den Schlüssel gefunden. Und eine Werkzeugkiste.

Gelegenheit macht Diebe. Sagt das Sprichwort. D. holte sich von daheim die Kennzeichen vom Wagen seiner damaligen Freundin und heutigen Verlobten. Zurückgekehrt brachte er sie an dem geheimnisvollen Gefährt an. Mit ihm sei er damit nach Hause chauffiert. Nachdem er einige Dinge entnommen hatte, die er gut gebrauchen konnte, steuerte er den Wagen an die Stelle zurück, wo er ihn fand. Dort ließ er ihn stehen und montierte die Kennzeichen wieder ab

Die Geschichte mute schon seltsam an. Vor einem dreiviertel Jahr erst aus dem Strafvollzug entlassen, finden sie wie aus dem Nichts ein geheimnisvolles Auto im Wald, bemerkte Horstmeier gegenüber dem Angeklagten. Was er als Richter davon halte, sei hier nicht relevant. Um die Anklage zu bekräftigen, müssen stichhaltige Beweise her.

Als Zeuge geladen war ein Kriminalhauptmeister. Man habe den Ford gründlich durchsucht und untersucht. Am Lenkrad fanden sich die Fingerabdrücke des Angeklagten. Sie belasteten ihn aber nicht, hatte er doch zugegeben, sich aus Neugier mit den Wagen beschäftigt zu haben.

Weder die Schuhabdruckspuren, die man sicherte, noch ein männliches DAN-Muster, das sich fand, passten zu den Merkmalen des Andreas D. Auch eine Hausdurchsuchung erfolgte. Bereitwillig habe D. einen Kompressor nebst Trennschleifer herausgegeben. Stichhaltige Beweise im Sinne der Anklage ergaben sich letztlich nicht. Trotz aller Bemühungen.

Von der Anklage mit schwerem Diebstahl, erheblicher Sachbeschädigung und Fundunterschlagung blieb letztlich nur einfacher Diebstahl übrig. Für D. sprach zudem, was den Prozessbeobachter überraschte, eine positive Sozialprognose seiner Bewährungshelferin.

Wegen einfachen Diebstahls verurteilte das Gericht Andreas D. zu einem Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. 750 Euro hat er an das Jugendsozialwerk zu zahlen.
Friedbert Specht
Autor: red

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