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Di, 19:53 Uhr
16.05.2017
Meldungen aus dem Landratsamt

Heldrunger Schüler nach Oldisleben?

Mit der heutigen Empfehlung des Kreisausschusses, die Teilfortschreibung Schulnetzplanung 2013 - 2018 zu ermöglichen, wird ein erster wichtiger Schritt des Wunsches der Eltern erfüllt...


Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, in Fortschreibung des Schulnetzplanes zu beschließen, dass entsprechend dem Wunsch der Eltern die Beschulung aller Schülerinnen und Schüler des Schulteilstandortes Heldrungen bereits zum Schuljahr 2017/2018 in Oldisleben ermöglicht wird.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Mit Beschluss des Kreistages vom 02.12.2015 (Beschl.Nr. 2015/6/122) wurde die Aufhebung des Grundschulstandortes Heldrungen beschlossen, bei gleichzeitiger Fortführung als Schulteil der TGS Oldisleben. Mit Bescheid des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 26.04.2016 wurde hierfür das notwendige Einvernehmen erteilt mit der Auflage, dass der Schulteil auslaufend, beginnend mit der Klassenstufe 2, geführt wird.

Mit mehreren Anträgen (beginnend ab 16.12.2016) hatten die Eltern der Klasse 3 um sofortigen Wechsel zum Standort nach Oldisleben gebeten. Dem wurde seitens der Schulverwaltung mit Verweis auf die Beschlusslage des Kreistages sowie schulorganisatorische Planungszeiträume bei Schulamt und Schulträger vorerst nicht entsprochen. Allerdings fanden in der Folgezeit mit dem Schulamt Nordthüringen sowie der Schulleitung Gespräche statt, um nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen. Mit Schreiben vom 21.12.2016 folgten entsprechende Anträge auf Wechsel zum Standort Oldisleben auch von den Eltern der beiden zweiten Klassen (künftige 3.Klassen).

Das Schulamt hat einer vorzeitigen Änderung zugestimmt.

Maßgeblich für den vorliegenden Beschluss ist der Elternwille aller betreffenden Schülerinnen und Schüler, der einem Umzug nach Oldisleben bereits zum Schuljahr 2017/2018 zustimmt bzw. einer entsprechenden Entscheidung nicht entgegensteht und in schriftlicher Form vorliegt.

Die Schülerbeförderung ist geprüft und ab dem Schuljahr 2017/2018 für alle Schülerinnen und Schüler nach Oldisleben sichergestellt.


Wichtiger Punkt war, dass in Heldrungen die Turnhalle praktisch nicht mehr genutzt werden kann. Das benachbarte Schützenhaus wir abgerissen und dort befanden sich die Umkleideräume der Turnhalle, wie Hochwind in der Diskussion informierte. Das war für die Eltern der auslösende Faktor.

Wenn der Kreistag zustimmt können die 2. und 3. Klasse dann in Oldisleben eingeschult werden.
Autor: khh

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