Mo, 09:47 Uhr
22.05.2017
Bundestagswahl 2017
Bundestagswahl am 24. September 2017
In diesem Jahr findet am 24. September die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Aus dem Landratsamt kommen erste Informationen, wie es im Wahlkreis ablaufen soll...
Bei den Bundestagwahlen 2013 zählte der Kyffhäuserkreis noch zum Wahlkreis 191 (Kyffhäuserkreis-Sömmerda-Weimarer Land I). Für die Wahlen in diesem Jahr wurden die Wahlkreise mit den einzelnen Landkreisen neu strukturiert, so dass der Kyffhäuserkreis aktuell zum Wahlkreis 189 (Eichsfeld-Nordhausen-Kyffhäuserkreis) zählt.
Nachfolgend ein paar aktuelle Zahlen zum Wahlkreis 189:
Von den drei Landkreisen wurde nach gemeinsamen Absprachen Herr Dr. Heinz-Ulrich Thiele zum Kreiswahlleiter und Herr Ralf Busch (beide Landratsamt Kyffhäuserkreis) zu seinem Stellvertreter durch den Innenminister des Freistaats Thüringen, Herrn Dr. Holger Poppenhäger, ernannt.
Gemäß Thüringer Landesamt für Statistik belief sich die Einwohnerzahl der Kreise im aktuellen Wahlkreis 189 zum 31.12.2015 wie folgt:
Die Ausübung des Wahlrechts ist in § 14 des Bundeswahlgesetzes geregelt:
§ 14 Bundeswahlgesetz - Ausübung des Wahlrechts
(1) Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
(2) Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.
(3) Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
(4) Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Die Vorbereitungen der Bundestagswahlen, sowohl von den Parteien als auch von den Gemeinden, Städten und Verwaltungsgemeinschaften, laufen planmäßig, sodass ein reibungsloser Ablauf der Bundestagswahl erwartet werden kann.
Autor: khhBei den Bundestagwahlen 2013 zählte der Kyffhäuserkreis noch zum Wahlkreis 191 (Kyffhäuserkreis-Sömmerda-Weimarer Land I). Für die Wahlen in diesem Jahr wurden die Wahlkreise mit den einzelnen Landkreisen neu strukturiert, so dass der Kyffhäuserkreis aktuell zum Wahlkreis 189 (Eichsfeld-Nordhausen-Kyffhäuserkreis) zählt.
Nachfolgend ein paar aktuelle Zahlen zum Wahlkreis 189:
Von den drei Landkreisen wurde nach gemeinsamen Absprachen Herr Dr. Heinz-Ulrich Thiele zum Kreiswahlleiter und Herr Ralf Busch (beide Landratsamt Kyffhäuserkreis) zu seinem Stellvertreter durch den Innenminister des Freistaats Thüringen, Herrn Dr. Holger Poppenhäger, ernannt.
Gemäß Thüringer Landesamt für Statistik belief sich die Einwohnerzahl der Kreise im aktuellen Wahlkreis 189 zum 31.12.2015 wie folgt:
Die Ausübung des Wahlrechts ist in § 14 des Bundeswahlgesetzes geregelt:
§ 14 Bundeswahlgesetz - Ausübung des Wahlrechts
(1) Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
(2) Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.
(3) Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl des Wahlkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
(4) Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Die Vorbereitungen der Bundestagswahlen, sowohl von den Parteien als auch von den Gemeinden, Städten und Verwaltungsgemeinschaften, laufen planmäßig, sodass ein reibungsloser Ablauf der Bundestagswahl erwartet werden kann.
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