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So, 19:44 Uhr
11.06.2017
Freiwilligkeitsphase weiter nutzen

Geld für Gemeinden steht zur Verfügung

Finanzministerin Heike Taubert und Innen- und Kommunalminister Dr. Holger Poppenhäger rufen die Gemeinden auf, die Freiwilligkeitsphase voranzutreiben und auch nach dem Richterspruch des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Anträge auf freiwillige Gemeindezusammenschlüsse zu stellen. Dies ist in jedem Fall bis zum 31.Oktober 2017 möglich...


„Das Gericht hat die im Vorschaltgesetz fixierten Gemeindemindestgrößen ausdrücklich gebilligt. Ebenso hat das Verfassungsgericht weitere Planungsgrößen wie Stärkung zentralörtlicher Strukturen und die statistischen Planungsgrundlagen für das Jahr 2035 für verfassungsgemäß erklärt und damit grünes Licht für das bisherige Leitbild der Landesregierung gegeben. Die zwischen einer Vielzahl von Gemeinden derzeit laufenden Fusionsverhandlungen können daher fortgeführt werden“, betont der Innenminister.

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Finanzministerin Taubert erklärt: „Die zugesagten Gelder der Landesregierung für freiwillige Gemeindefusionen und Strukturbegleithilfen in Höhe von 155 Millionen Euro stehen weiter zur Verfügung. Es bleibt dabei, dass diese finanziellen Mittel zusätzlich zum kommunalen Finanzausgleichs gewährt werden.“

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 9. Oktober 2017 das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform aus formellen Gründen für verfassungswidrig erklärt. In den Hinweisen die die Richter in ihrem Urteilsspruch gaben, bestätigten sie jedoch ausdrücklich die vom Gesetzgeber gewählten Leitlinien, insbesondere die Mindesteinwohnerzahlen.

„Das Urteil bestätigt und bekräftigt insoweit den von der Landesregierung eingeschlagenen Weg zur Schaffung leistungs- und verwaltungsstarker Gebietskörperschaften“, erklärt Poppenhäger.

Das Vorschaltgesetz sah in § 8 vor, dass Gemeinden die sich auf Antrag innerhalb der Freiwilligkeitsphase neu bilden oder vergrößern 100 Euro pro Einwohner erhalten, begrenzt auf maximal eine Millionen Euro pro Gemeinde.
Autor: red

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