So, 06:36 Uhr
02.07.2017
In Thüringen A9 betroffen
Lkw-Fahrverbot bis 31. August
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhängern dürfen in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August ausgewiesene Streckenabschnitte nicht befahren. Dieses Fahrverbot gilt jeden Samstag in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr....
Das geltende Wochenendfahrverbot (Sonntage und gesetzliche Feiertage in der Zeit von bis 22.00 Uhr (§ 30 Abs. 3 StVO) gilt unverändert. In Thüringen ist hiervon nur die A 9 betroffen.
Weitere Informationen zur Ferienreiseverordnung – insbesondere für welche Beförderungen die Ferienreiseverordnung nicht gilt und die Strecken-
abschnitte auf denen nicht gefahren werden darf, finden Sie unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/lkw-fahrverbot-in-der-
ferienreisezeit.html
Autor: enDas geltende Wochenendfahrverbot (Sonntage und gesetzliche Feiertage in der Zeit von bis 22.00 Uhr (§ 30 Abs. 3 StVO) gilt unverändert. In Thüringen ist hiervon nur die A 9 betroffen.
Weitere Informationen zur Ferienreiseverordnung – insbesondere für welche Beförderungen die Ferienreiseverordnung nicht gilt und die Strecken-
abschnitte auf denen nicht gefahren werden darf, finden Sie unter:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/lkw-fahrverbot-in-der-
ferienreisezeit.html