Fr, 10:23 Uhr
11.08.2017
Wahlbenachrichtigungen werden versandt
Bundestagswahl wirft ihre Schatten voraus
Ab dem 14. August werden in Thüringen die Wählerverzeichnisse erstellt sowie die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 24. September 2017 versandt. Eine Wahlbenachrichtigung erhält, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist...
Eine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis wird für alle Wahlberechtigten vorgenommen, die am 13. August 2017 mit Hauptwohnung in Thüringen gemeldet sind. Alle automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten bis spätestens 3. September 2017 ihre Wahlbenachrichtigung. Es sollte also jeder aufmerksam die Post durchsehen, ob die Wahlbenachrichtigung enthalten ist.
Bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigung bis Donnerstag, den 31. August 2017 sollte der Betroffene - spätestens jedoch am Freitag, dem 1. September 2017 - bei seiner Gemeindebehörde nachfragen, ob er diese noch erhält oder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen muss.
Bürger, die bis zum 13. August 2017 nicht mit einer Hauptwohnung im Sinne des Melderechts erfasst sind (z.B. wegen Umzug oder Personen ohne festen Wohnsitz) haben ebenfalls bis spätestens Sonntag, den 3. September 2017 die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen.
Auch wenn sich Bürger nicht sicher sind, ob sie automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, aber glauben, in Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollte die Nachfrage bei der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung erfolgen. Denn ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis kann nur bis Sonntag, den 3. September 2017 gestellt werden.
Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl bekommen, finden sie aber am Wahlsonntag nicht mehr, sind Sie trotzdem wahlberechtigt und können Ihre Stimme am 24. September 2017 abgeben. Ein Dokument (Personalausweis oder Reisepass) ist beim Wahlgang mitzubringen.
Autor: redEine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis wird für alle Wahlberechtigten vorgenommen, die am 13. August 2017 mit Hauptwohnung in Thüringen gemeldet sind. Alle automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten bis spätestens 3. September 2017 ihre Wahlbenachrichtigung. Es sollte also jeder aufmerksam die Post durchsehen, ob die Wahlbenachrichtigung enthalten ist.
Bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigung bis Donnerstag, den 31. August 2017 sollte der Betroffene - spätestens jedoch am Freitag, dem 1. September 2017 - bei seiner Gemeindebehörde nachfragen, ob er diese noch erhält oder einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen muss.
Bürger, die bis zum 13. August 2017 nicht mit einer Hauptwohnung im Sinne des Melderechts erfasst sind (z.B. wegen Umzug oder Personen ohne festen Wohnsitz) haben ebenfalls bis spätestens Sonntag, den 3. September 2017 die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen.
Auch wenn sich Bürger nicht sicher sind, ob sie automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, aber glauben, in Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollte die Nachfrage bei der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung erfolgen. Denn ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis kann nur bis Sonntag, den 3. September 2017 gestellt werden.
Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl bekommen, finden sie aber am Wahlsonntag nicht mehr, sind Sie trotzdem wahlberechtigt und können Ihre Stimme am 24. September 2017 abgeben. Ein Dokument (Personalausweis oder Reisepass) ist beim Wahlgang mitzubringen.
Kommentare
Bisher gibt es keine Kommentare.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.