Di, 16:30 Uhr
22.08.2017
Bundespolitiker äußern sich
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Lemme (SPD): Der verbesserte Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende kommt – jetzt die neue Leistung beantragen!. Dazu erreichte kn diese Meldung...
Mit dem Ausbau des Unterhaltsvorschusses kommen wichtige Verbesserungen für Alleinerziehende: Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss nun auch für Kinder über 12 Jahre bis zur Volljährigkeit gezahlt. Auch die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt. Für den Bundestagsabgeordneten Steffen-Claudio Lemme ein wichtiger Schritt um Alleinerziehende zu entlasten.
Alleinerziehende leisten enorm viel – wir werden sie durch unsere Gesetzesänderung zukünftig besser unterstützen. Wir stärken damit gerade auch Kinder, die von einer Trennung der Eltern betroffen sind. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird.
Konkret sorgt der neue Unterhaltsvorschuss unter anderem für eine bessere und verlässliche Unterstützung von Kindern und Alleinerziehenden, die keinen oder unzureichenden Unterhalt bekommen. Nun ist sichergestellt, dass der Staat - wenn nötig auch dauerhaft - einspringt, wenn diese Kinder Hilfe brauchen.
Das Thema ist mir sehr wichtig, deshalb habe ich mich dazu auch jüngst mit der zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks ausgetauscht, während sie bei uns in Sondershausen zu Besuch war. Ich empfehle nun allen Alleinerziehenden, deren Kinder von der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses profitieren können, jetzt Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufzunehmen, so Lemme abschließend.
Weitere Informationen zum verbesserten Unterhaltsvorschuss und den Voraussetzungen für diese Leistung finden sich auch im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) und des Familien-Wegweisers (www.familien-wegweiser.de).
Büro Steffen-Claudio Lemme
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD-Fraktion / Haushaltsausschuss
Sprecher der Landesgruppe Thüringen
Autor: khhMit dem Ausbau des Unterhaltsvorschusses kommen wichtige Verbesserungen für Alleinerziehende: Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss nun auch für Kinder über 12 Jahre bis zur Volljährigkeit gezahlt. Auch die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt. Für den Bundestagsabgeordneten Steffen-Claudio Lemme ein wichtiger Schritt um Alleinerziehende zu entlasten.
Alleinerziehende leisten enorm viel – wir werden sie durch unsere Gesetzesänderung zukünftig besser unterstützen. Wir stärken damit gerade auch Kinder, die von einer Trennung der Eltern betroffen sind. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn kein oder nicht regelmäßig Unterhalt gezahlt wird.
Konkret sorgt der neue Unterhaltsvorschuss unter anderem für eine bessere und verlässliche Unterstützung von Kindern und Alleinerziehenden, die keinen oder unzureichenden Unterhalt bekommen. Nun ist sichergestellt, dass der Staat - wenn nötig auch dauerhaft - einspringt, wenn diese Kinder Hilfe brauchen.
Das Thema ist mir sehr wichtig, deshalb habe ich mich dazu auch jüngst mit der zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks ausgetauscht, während sie bei uns in Sondershausen zu Besuch war. Ich empfehle nun allen Alleinerziehenden, deren Kinder von der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses profitieren können, jetzt Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt aufzunehmen, so Lemme abschließend.
Weitere Informationen zum verbesserten Unterhaltsvorschuss und den Voraussetzungen für diese Leistung finden sich auch im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) und des Familien-Wegweisers (www.familien-wegweiser.de).
Büro Steffen-Claudio Lemme
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD-Fraktion / Haushaltsausschuss
Sprecher der Landesgruppe Thüringen