Do, 18:23 Uhr
21.09.2017
Meldungen aus dem Landratsamt
Satzungsänderung wegen Behindertenbeirat
Im Kreistag ging es gestern um die 3. Änderungssatzung zur Satzung des Kyffhäuserkreises für die/den Beauftragte(n) für Menschen mit Behinderungen...
Nach dem sich im Kyffhäuserkreis ein Behindertenbeirat gebildet hatte, kn berichtete bereits mehrfach, musste dieser auch mit finanziellen Mitteln ausgestattat werden.
Einstimmig wurde diese Änderungssatzung beschlossen
3. Änderungssatzung
zur Satzung des Kyffhäuserkreises für die/ den Beauftragte (n) für Menschen mit Behinderungen vom 06.12.2006 i.d.F. der Änderungen vom 05.11.2007 und 24.09.2010
Die Satzung wird wie folgt geändert:
1. In § 2 werden die Sätze 4 und 5 angefügt:
Die/der Beauftragte hat das Recht, einen Beirat bestehend aus Interessenvertretern behinderter Menschen im Kyffhäuserkreis und Sachverständigen einzuberufen, der sie/ihn bei der Aufgabenerfüllung unterstützt. Dieser gibt sich eine Geschäftsordnung.
2. § 4 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:
Zur Abgeltung der mit der Ausübung des Ehrenamts erforderlichen Aufwendungen wird monatlich eine Entschädigung in Höhe von 175 € sowie jährlich ein für die Arbeit des Beirats einzusetzender Sachkostenzuschuss in Höhe von bis zu 1.500 € gewährt.
3. Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Reiner Scheerschmidt hatte vorher einen Beschlussantrag eingebracht, den rot markierten Text aus dem Beschlussentwurf zu streichen. Der Behindertenbeirat braucht Planungssicherheit für seine Mittel. Dieser Begründung folgte einstimmig der Kreistag und strich den rot markierten Text aus der Beschlussvorlage.
Autor: khhNach dem sich im Kyffhäuserkreis ein Behindertenbeirat gebildet hatte, kn berichtete bereits mehrfach, musste dieser auch mit finanziellen Mitteln ausgestattat werden.
Einstimmig wurde diese Änderungssatzung beschlossen
3. Änderungssatzung
zur Satzung des Kyffhäuserkreises für die/ den Beauftragte (n) für Menschen mit Behinderungen vom 06.12.2006 i.d.F. der Änderungen vom 05.11.2007 und 24.09.2010
Die Satzung wird wie folgt geändert:
1. In § 2 werden die Sätze 4 und 5 angefügt:
Die/der Beauftragte hat das Recht, einen Beirat bestehend aus Interessenvertretern behinderter Menschen im Kyffhäuserkreis und Sachverständigen einzuberufen, der sie/ihn bei der Aufgabenerfüllung unterstützt. Dieser gibt sich eine Geschäftsordnung.
2. § 4 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:
Zur Abgeltung der mit der Ausübung des Ehrenamts erforderlichen Aufwendungen wird monatlich eine Entschädigung in Höhe von 175 € sowie jährlich ein für die Arbeit des Beirats einzusetzender Sachkostenzuschuss in Höhe von
3. Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Reiner Scheerschmidt hatte vorher einen Beschlussantrag eingebracht, den rot markierten Text aus dem Beschlussentwurf zu streichen. Der Behindertenbeirat braucht Planungssicherheit für seine Mittel. Dieser Begründung folgte einstimmig der Kreistag und strich den rot markierten Text aus der Beschlussvorlage.