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Mi, 10:37 Uhr
08.11.2017
Agentur für Arbeit verweist auf elektronische Arbeitsbescheinigung

Papier war gestern

Arbeitgeber können Arbeitsbescheinigungen für das Arbeitslosengeld auch auf elektronischem Wege an die Agentur für Arbeit übermitteln und somit Kosten und Zeit sparen. Darauf hat die Nordhäuser Arbeitsagentur jetzt hingewiesen...


Damit entfalle der Ausdruck und Versand der Papierbescheinigung. Der angebotene Basisdienst "Bescheinigung elektronisch annehmen" (BEA) sei bereits in zahlreichen Lohnabrechnungsprogrammen von Unternehmen integriert.

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Dies gelte sowohl für die Arbeitsbescheinigung, als auch für die EU-Arbeitsbescheinigung und die Nebeneinkommensbescheinigung. Die von Arbeitgebern erstellten Bescheinigungen werden auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft, die Annahme wird quittiert. Die hohe Qualität der Bescheinigungen vermeidet unnötige Rückfragen und verkürzt die Arbeitsprozesse.

Betriebe können dabei den bestehenden Weg des Sozialversicherungs-Meldeverfahrens oder die bereits bekannte Eingabehilfe des SV-Net, also der Online-Plattform für die Meldung zur Sozialversicherung nutzen. Kleinere Arbeitgeber haben laut Arbeitsagentur daher keinen größeren Aufwand zu befürchten. Die Softwareanbieter stellen die neue Funktion in der Lohnabrechnungssoftware zur Verfügung.

Bei Fragen helfen Ihnen die gebührenfreien Servicehotlines:
  • 0800 4 5555 03 (Techn. Support)
  • 0800 4 5555 20 (Allg. Auskünfte)
  • 0800 4 5555 27 (BEA-Support)
Autor: red

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