eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mi, 11:12 Uhr
06.12.2017
1,8 Millionen Menschen haben Anspruch auf Mindestlohn - aber:

Sie bekommen einfach weniger

Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Universität Potsdam zeigt, dass der Mindestlohn zwar zu einer starken Steigerung niedriger Löhne geführt hat, aber dass längst nicht alle, die einen Anspruch darauf haben, ihn auch bekommen...


Basierend auf Angaben der Beschäftigten zu ihren monatlichen Gehältern und Arbeitsstunden im Rahmen der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) haben die StudienautorInnen ausgerechnet, dass im Jahr 2016 1,8 Millionen Personen, die anspruchsberechtigt waren, unter 8,50 Euro brutto pro Stunde verdienten, dem damaligen Niveau des Mindestlohns, wenn man ihre vertragliche Arbeitszeit zugrunde legt.

Anzeige symplr
Das sind eine Million weniger als im Jahr 2014, vor der Einführung des Mindestlohns, entspricht aber immer noch sieben Prozent aller anspruchsberechtigten ArbeitnehmerInnen. Diese Schätzung liegt deutlich über den Zahlen aus der amtlichen Statistik, die auf Angaben der ArbeitgeberInnen basiert (rund 1,1 Millionen für das Jahr 2016).

Wird der tatsächliche Stundenlohn der ArbeitnehmerInnen betrachtet, also auf Basis der tatsächlichen statt der vertraglichen Arbeitszeit gerechnet, steigt die Zahl derjenigen, die weniger als den Mindestlohn bekommen, laut SOEP-Daten von 1,8 auf 2,6 Millionen Personen an für das Jahr 2016. Allerdings sagt diese Zahl nicht automatisch etwas darüber aus, wie viele Beschäftigte unberechtigterweise weniger als den Mindestlohn verdienen, da es Beschäftigte gibt, die freiwillig unbezahlte Überstunden leisten – ein Phänomen, das entlang der gesamten Lohnskala eine Rolle spielt.

Viele Erwerbstätige fallen nicht unter die gesetzlichen Mindestlohnregeln, insbesondere Selbständige und Auszubildende wie auch Beschäftigte in den Branchen, in denen längere Übergangsfristen verabredet wurden. Rechnet man diese dazu, so verdienten im Jahr 2016 auf Basis ihrer vertraglichen Arbeitszeit insgesamt 4,4 Millionen, auf Basis ihre tatsächlichen Arbeitszeit sogar 6,7 Millionen Erwerbstätige unter 8,50 Euro pro Stunde und belegen die Existenz eines großen Niedrigeinkommensbereichs.

In vielen Fällen umgangen

„Offensichtlich – und keineswegs unerwartet –wird das Mindestlohngesetz nicht in jedem Betrieb eins zu eins umgesetzt“, kommentiert Studienautorin Alexandra Fedorets, „Ergebnisse der Zollkontrollen und zahlreiche Medienberichte weisen auf Umgehungsstrategien durch intransparente oder inoffizielle Arbeitszeitvereinbarungen hin.“

In einer separaten, vom SOEP in Auftrag gegebenen Umfrage, haben im August/September 2017 rund vier Prozent der Befragten angegeben, selbst von möglichen Umgehungsmaßnahmen des Mindestlohns seitens ihres Arbeitsgebers betroffen zu sein. Weitere 17 Prozent gaben an, jemanden in ihrem persönlichen Umfeld zu kennen, auf den das zutrifft.

„Auffällig ist, dass einige Gruppen von Beschäftigten, die unter dem gesetzlichen Mindestlohnniveau entgolten werden, besonders betroffen sind: Das trifft auf Mini-Jobber, Beschäftigte in kleinen Firmen und Ausländerinnen und Ausländer zu. Auch sind Frauen stärker betroffen als Männer und Beschäftigte im Osten stärker als im Westen“, ergänzt Marco Caliendo von der Universität Potsdam, Mit-Autor der Studie. So verdienen, auf Basis ihrer tatsächlichen Arbeitszeit, 13 Prozent aller anspruchsberechtigter Frauen weniger, als ihnen zusteht – doppelt so viele, wie das bei Männern der Fall ist (sechs Prozent). Bei den geringfügig Beschäftigten werden 43 Prozent zu gering entlohnt, in Ostdeutschland trifft das auf 15 Prozent der anspruchsberechtigten Beschäftigten zu (Westdeutschland: neun Prozent).

Starke Zuwächse bei niedrigen Löhnen

Auch wenn die Umsetzung des Mindestlohns bei einem Teil der Anspruchsberechtigten noch nicht erfolgte, hat seine Einführung im Jahr 2015 zu starken Lohnzuwächsen im unteren Lohnsegment geführt. Im unteren Lohndezil, bei den zehn Prozent der Beschäftigten also, die am wenigsten verdienen, sind die Löhne zwischen 2014 und 2016 um 15 Prozent gestiegen. In den Jahren vor 2014 lagen die zweijährigen Lohnwachstumsraten für diese Beschäftigte bei rund zwei Prozent.

„Die Einführung des Mindestlohns hat insofern eins ihrer Ziele erreicht, als das sie den niedrigen Löhnen einen starken Schub gegeben hat“, so Studienautorin Fedorets. „Jetzt muss alles daran gesetzt werden, dass der Mindestlohn tatsächlich alle erreicht, denen er laut Gesetz auch zusteht“.

So sehen die StudienautorInnen politischen Handlungsbedarf sowie einen erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Dokumentation und bei den Kontroll- und Sanktionsmechanismen – entgegen der Forderungen von Arbeitgeberverbänden, die umgekehrt für eine Lockerung der Dokumentationspflichten und Kontrollen plädieren. Im Moment ist es so, dass Zollkontrollen wegen Kapazitätsmangel nicht flächendeckend, sondern risikooptimiert stattfinden, also dort wo systematische Verstöße erwartet werden. Eine striktere Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten würde womöglich auch für die Effizienz der Kontrollen erhöhen.
Autor: red

Kommentare
Andreas Dittmar
06.12.2017, 12.43 Uhr
Wie man es richtig machen kann, wenn man will.....
Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und in diesem Fachgebiet kompetente Politiker (wenn es solche gibt) setzen sich gemeinsam an einen Tisch und arbeiten einen gesetzlichen Rahmen aus, der Lohndrückerei und Trickserei unter Strafe stellt und zwar mit personeller Verantwortung. Dann sollte man Bandbreiten für branchenspezifische Tariflöhne definieren, mit denen Firmen wirtschaften können und Arbeitnehmer davon leben können. Ein Mindestlohn von 8,80 € über alle Branchen hinweg vom Bergmann bis zum Gärtner ist sowas von Unsinn, wer das noch als "hart erkämpfte Sozialmaßnahme" feiert, gehört nicht in ein Parlament. Beispiel : Ein Blumenladen stellte einen Gärtner ein und lässt ihn im Verkaufsraum Sträuße binden, was eigentlich ein Florist machen sollte. Schon hat man den Mindestlohn völlig legal umgangen.
Leser X
06.12.2017, 16.22 Uhr
Das entspringt der Kultur des Geizes
... in diesem Land. Und im übrigen wäre dieses Thema eine Steilvorlage, wenn sich Genosse Schulz demnächst anschickt, mit der CDU in Koalitionsverhandlungen zu gehen. Unter einer geforderten Bestrafung solcher Arbeitgeber sollte er da nicht rausgehen. Wetten, dass es nicht passiert?
Mueller13
06.12.2017, 18.22 Uhr
@ Andreas Dittmar ?
Zitat AD: "Beispiel : Ein Blumenladen stellte einen Gärtner ein und lässt ihn im Verkaufsraum Sträuße binden, was eigentlich ein Florist machen sollte. Schon hat man den Mindestlohn völlig legal umgangen."

Wie das? Vielleicht hat man den Tariflohn umgangen, aber nicht den Mindestlohn. Oder sollte der Mindestlohn nicht für Gärtner zählen?

Wo ich Ihnen zustimme, dass natürlich auch das Umfeld bereit sein muss, die höheren Löhne zu finanzieren.
Kleines Beispiel: Es ist ja schön, dass jetzt alle Bäcker und Verkäufer ein Anrecht auf Mindestlohn haben. Schwierig wird es für den Bäckerfachbetrieb, der eben mit dem Discounter konkurriert, der die Brötchen mit wesentlich weniger Personalaufwand industriell herstellt und auch entsprechend verkauft (Selbstbedienung). Wird ein gewisser Preis bei den Brötchen übertroffen, werden die Käufer eher zum Discounter gehen und dort das personallose Brötchen ziehen. Dann hat der Backwarenverkäufer zwar ein Anrecht auf den Mindestlohn, nur leider keinen Job mehr, weil der Chef ihn nicht mehr bezahlen kann.

Oder Frisör: in rund 8 Jahren hat sich der Herrenschnitt (trocken) von 6Euro auf 13Euro bewegt. Sollte sich dieser Preis weiter erhöhen, wird die Kundschaft auf Schwarzarbeit ausweichen. Auch hier: theoretisch hat die Friseuse einen Anspruch auf Mindestlohn, praktisch wird sie u.U. keine Arbeitsstelle mehr haben, weil der Kunde nicht bereits sein wird, diese Entwicklung mitzutragen.
Andreas Dittmar
06.12.2017, 19.42 Uhr
@Müller 13 das stimmt tatsächlich
Für Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau gab es Ausnahmen. Dazu zählte auch der Gärtner. Die Löhne wurden in diesem Jahr final auf das Mindestlohnniveau angepasst. 2015 bekam der Gärtner-Ost 7,20 während dem Florist zu diesem Zeitpunkt schon der Mindestlohn von 8,50 gesetzlich zustand. Ich wusste es auch nur weil wir eine Blumenfee in der Familie haben. Aber es ist dann wirklich beides : Mindestlohn unterwandern und Tarifflucht. Kommt die Kontrolle schnappt man sich die Hacke und verschwindet im Gewächshaus.....

Bei den Discountern muß ich mich auch manchmal fragen, ob das wirklich sein muß mit dem Backautomaten drin und dem Backstand mit anderem Betreiber draußen. Das ist in meinen Augen keine Konkurrenz, sondern Unsinn. Die Großbäckereien schaffen künstlich ein Überangebot mit billiger Backware und machen den Backstand dadurch platt. Wenn man die Leute gerecht bezahlt, werden die das Geld auch wieder ausgeben.
Leser X
07.12.2017, 07.32 Uhr
Apropos Bäckereien
Sie sind das beste Beispiel zu diesem Thema. Schauen Sie sich die Brötchenpreis mal an. So ein kleines Ding mit 60 Gramm kostet inzwischen 33 Cent. Und in dem Moment, wo Sie das Ding kaufen, sehen Sie an der Ladentheke ein Schild prangen: Verkäuferin gesucht. Auf 450-Euro-Basis. Unglaublich. Ich wünsche mir dann immer, dass Meister Nimmersatt niemanden für diesen Fron findet und sich selber mal arm arbeitet.
Mueller13
07.12.2017, 10.44 Uhr
@ Leser X - Minijob muss nichts Negatives sein
Ein Minijob muss nichts per se etwas Schlechtes sein. Häufig passt dieses Arbeitsmodell einfach zu einer Lebenssituation. Wir haben z.B. Schüler, die Nachmittags und in den Ferien diese Möglichkeit nutzen. Die Arbeitsplätze sind begehrt. Die Entlohnung ist gut (netto=brutto), Abgaben werden über die Pauschale komplett vom Arbeitgeber getragen. Solche Entlohnungskonstrukte sind für den Arbeitgeber dadurch auch nicht günstiger als eine normale Anstellung.
Der Vorteil dürfte nur in der Flexibilität liegen: es werden halt Personen gebraucht für die Abendstunden oder für die Rush Hour.
Und ganz klar müssen wir erkennen: der Kunde will einkaufen von 6 Uhr bis 24 Uhr. Dieses Bedürfnis stehen dann auch Menschen gegenüber, die diesen Service erledigen.
Der Bäckerchef kann natürlich auch eine Vollzeitkraft einstellen, die dann die Hälfte der Zeit nur auf Kunden wartet. Dann wird aber das Brötchen nicht mehr 35Cent kosten, sondern 50Cent.
Sind Sie bereit diesen Preis zu bezahlen?
Wir können uns nicht über den Brötchenpreis aufregen und gleichzeitig verlangen, dass nur Vollzeitstellen besetzt werden, das ist ein Widerspruch in sich.
Leser X
07.12.2017, 11.13 Uhr
Mueller13
Was die Wertschöpfung von Brötchen durch die "horrenden" Lohnkosten betrifft, so schätze ich die mal auf ca. 0,0xxx Cent/Stück.
Andreas Dittmar
07.12.2017, 11.56 Uhr
Der Fehler liegt im System
@Müller 13 Teilzeit ist nicht negativ aber die Praxis mit den Minijobbern vollwertige Arbeitsplätze zu bedienen, finde ich ziehmlich schräg. Wenn man es bei den 450 € gerecht machen will, stehen im Monat ca. 52 zu leistende Stunden zur Verfügung. Wenn ich Teilzeit arbeiten würde, bekomme ich für diese Zeit ein geringeres JZG aber niemals nur 450 € . Die Arbeit wird ja für die jeweilige Firma geleistet, wie es auch eine Vollzeitkraft tut, nur weniger Stunden. Ich könnte mit 3 Minijobbern eine Discounterfiliale bzw. einen Backstand komplett über die gesamte Tageszeit abdecken für 1350 € zu zahlende Lohnkosten. Dieses Modell wird dann noch vom Jobcenter gepampert. Man wird sich vielleicht versuchen rauszureden, weil das "ungelernte Hilfskräfte" sind. Normalerweise bräuchte man mindestens 2 Vollzeitkräfte, die sich dann in der Mittagszeit sogar überlappen. Dann bin ich bei 2720 € im Monat mit nur 2 Verkäuferinnen. Das hat mit Marktwirtschaft wenig zu tun. @Leser X Jetzt bleibt noch die Frage ob der Chef das mit den Minijobbern und den teuren Brötchen aus der Not heraus macht, weil der Backautomat in der Discounterfiliale mathematisch unbesiegbar ist oder weil er schnell reich werden will. Man darf nicht vergessen, das drüben in der Filiale das selbe System läuft.
Mueller13
07.12.2017, 12.19 Uhr
@ Leser X - das erzählen Sie bitte mal dem Controller/Fibu
wenn die am Ende des Monats den Lohn der Bäckergesellen und des Verkaufspersonals überweisen...
Nur mal grob gerechnet 1 Bäckergeselle, 6x Verkaufspersonal (doppelte Besetzung Verkauf von 6-20Uhr = 4 Personen, einer ist krank, einer hat Urlaub, einer muss Samstag/Sonntag ran) = 7x Personal = 7 x 1.800 = 12.600 Euro (dazu Ladenmiete, Stromkosten von rund 2.000Euro, Abschreibung auf Ladeneinrichtung, Finanzierungskosten, Verwaltungskosten, Fahrer, der die Ware bringt...).
Wenn Sie wirklich meinen, dass sich circa 13-15 tausend Euro Lohnkosten (bei einer Filiale!) mit 0,0Cent im Brötchenpreis niederschlagen, dann haben Sie den Heiligen Gral der BWL entdeckt.
Mueller13
07.12.2017, 16.21 Uhr
Ich vermute mal keine Selbstbedienungsmentalität
Ich habe gerade mal in den Googelator eingeworfen:

"bäckerei thüringen pleite"

Auf der ersten Seite (alles große Bäckereien) allein 2017:
Sternenbäck
elmi
Thüringer Frischback
frischback GmbH

Ich denke nicht, dass die alle pleite gegangen sind, weil der Chef schnell reichen werden wollte... Es scheint eine ordentliche Konkurrenzsituation zu herrschen und höhere Preise kann man wohl darum nicht durchsetzen, die Kosten sind aber da. Daraus folgt aber auch: die Preise werden (müssen) steigen, weil man mit den aktuellen Preisen nicht kostendeckend operieren kann.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr