Fr, 09:53 Uhr
26.01.2018
Alkoholverbot in trockenen Tüchern?
Was im Hauptausschuss SDH passierte
Es ging gestern um die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (mögliches Alkoholverbot, hier gibt es noch andere Bedenken) und die Änderung des Gesellschaftervertrages Wippertal Wohnungs- und Grundstücksgesellschaft mbH waren gestern Themen in Sondershausen...
Noch beherrscht kn die Kunst des Klones nicht und war statt im Hauptausschuss der Stadt Sondershausen beim Neujahrsempfang der Stadt und der Bundeswehr der Stadt Bad Frankenhausen. Am Morgen hatte kn die Möglichkeit im Gespräch mit dem Hauptamtsleiter Stefan Schard die wichtigsten Punkte des gestrigen Hauptausschusses zu besprechen. Es ging ja auch um das teilweise Alkoholverbot in der Stadt, das besonders die Bürger interessiert, auch wenn letztendlich der Stadtrat das entscheidende Wort hat.
Auf der Tagesordnung stand die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBVO). Wie in vergangenen Stadtratssitzungen diskutiert, stand die Einführung eines Alkoholverbotes rund um die Musikschule im Schloss zur Debatte. Nach Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Hauptamtsleiter empfahl der Hauptausschuss dem Stadtrat einstimmig die Einführung des Alkoholverbotes in einem Radius von 200 Metern um die Musikschule für die Zeit von 9:00 – 22:00 Uhr.
Die von der Verwaltung gleich mit vorgelegten umfassenden Änderungen in Bezug auf das Anbringen von Hausnummern, Briefkästen usw. sowie die Bekämpfung verwilderter Tauben wurde vom Hauptausschuss zurückgestellt. Auf Antrag von Tobias Schneegans (VS) solle erst nochmal die Möglichkeit eingeräumt werden, sich mit der Sache intensiv zu befassen. Dem stimmten die übrigen Hauptausschussmitglieder zu. Somit verblieb es hinsichtlich der Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung erst mal bei der Einführung des teilweisen Alkoholverbotes, was erst noch den Stadtrat passieren muss.
Kommentar kn
Ob die die Bezeichnung 200 Mter Umkreis richtig gewählt ist, sollte noch mals besser präzisiert werden. Bei 200 Meter Luftlinie rund um die Musikschule werden noch Teile der Schlossgalerie, der Carl-Schroder-Straße und auch des Markts noch erfasst. Hinsichtlich einiger Volksfeste (auch Karnevalsumzug im nächsten Jahr) sollte man man also vorsichtig sein, und sich nicht "selbst ins Knie schießen".
Ebenso stand die Änderung der Gesellschaftsvertrages der Wippertal Wohnungs- und Grundstücksgesellschaft mbH zur Diskussion. Die Kommunalaufsicht forderte, dass die Stadt in der Gesellschaft gem. der Thüringer Kommunalordnung in der Gesellschafterversammlung bzw. im Aufsichtsrat mehr Einfluss haben müsse. Insbesondere soll die Stellung der Gesellschafterversammlung gestärkt werden. Außerdem betrafen die Änderungen noch vereinzelt den Geschäftsführer. Der Aufsichtsrat der Wippertal hatte den Änderungen bereits am 27.11.17 zugestimmt. Mit einer Enthaltung wurde der Befürwortung ebenfalls zugestimmt.
Des Weiteren informierte der Bürgermeister noch über die eingetretenen Schäden durch den Sturm in Stadt und Ortsteilen, über die anstehende Schöffenwahl und forderte die Fraktionen auf, für die Besetzung des Wahlausschusses zur Bürgermeisterwahl Personen für die Funktionen des Vorsitzenden und der Beisitzer zu benennen. Damit und mit der Festlegung der Tagesordnung für die Stadtratssitzung endete der öffentliche Teil des Hauptausschusses.
Autor: khhNoch beherrscht kn die Kunst des Klones nicht und war statt im Hauptausschuss der Stadt Sondershausen beim Neujahrsempfang der Stadt und der Bundeswehr der Stadt Bad Frankenhausen. Am Morgen hatte kn die Möglichkeit im Gespräch mit dem Hauptamtsleiter Stefan Schard die wichtigsten Punkte des gestrigen Hauptausschusses zu besprechen. Es ging ja auch um das teilweise Alkoholverbot in der Stadt, das besonders die Bürger interessiert, auch wenn letztendlich der Stadtrat das entscheidende Wort hat.
Auf der Tagesordnung stand die Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBVO). Wie in vergangenen Stadtratssitzungen diskutiert, stand die Einführung eines Alkoholverbotes rund um die Musikschule im Schloss zur Debatte. Nach Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Hauptamtsleiter empfahl der Hauptausschuss dem Stadtrat einstimmig die Einführung des Alkoholverbotes in einem Radius von 200 Metern um die Musikschule für die Zeit von 9:00 – 22:00 Uhr.
Die von der Verwaltung gleich mit vorgelegten umfassenden Änderungen in Bezug auf das Anbringen von Hausnummern, Briefkästen usw. sowie die Bekämpfung verwilderter Tauben wurde vom Hauptausschuss zurückgestellt. Auf Antrag von Tobias Schneegans (VS) solle erst nochmal die Möglichkeit eingeräumt werden, sich mit der Sache intensiv zu befassen. Dem stimmten die übrigen Hauptausschussmitglieder zu. Somit verblieb es hinsichtlich der Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung erst mal bei der Einführung des teilweisen Alkoholverbotes, was erst noch den Stadtrat passieren muss.
Kommentar kn
Ob die die Bezeichnung 200 Mter Umkreis richtig gewählt ist, sollte noch mals besser präzisiert werden. Bei 200 Meter Luftlinie rund um die Musikschule werden noch Teile der Schlossgalerie, der Carl-Schroder-Straße und auch des Markts noch erfasst. Hinsichtlich einiger Volksfeste (auch Karnevalsumzug im nächsten Jahr) sollte man man also vorsichtig sein, und sich nicht "selbst ins Knie schießen".
Ebenso stand die Änderung der Gesellschaftsvertrages der Wippertal Wohnungs- und Grundstücksgesellschaft mbH zur Diskussion. Die Kommunalaufsicht forderte, dass die Stadt in der Gesellschaft gem. der Thüringer Kommunalordnung in der Gesellschafterversammlung bzw. im Aufsichtsrat mehr Einfluss haben müsse. Insbesondere soll die Stellung der Gesellschafterversammlung gestärkt werden. Außerdem betrafen die Änderungen noch vereinzelt den Geschäftsführer. Der Aufsichtsrat der Wippertal hatte den Änderungen bereits am 27.11.17 zugestimmt. Mit einer Enthaltung wurde der Befürwortung ebenfalls zugestimmt.
Des Weiteren informierte der Bürgermeister noch über die eingetretenen Schäden durch den Sturm in Stadt und Ortsteilen, über die anstehende Schöffenwahl und forderte die Fraktionen auf, für die Besetzung des Wahlausschusses zur Bürgermeisterwahl Personen für die Funktionen des Vorsitzenden und der Beisitzer zu benennen. Damit und mit der Festlegung der Tagesordnung für die Stadtratssitzung endete der öffentliche Teil des Hauptausschusses.