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Fr, 15:16 Uhr
23.02.2018
Landespolitiker äußern sich

Entschädigungsfonds für in der DDR Geschiedene

CDU-Fraktion im Thüringer Landtag erwartet vom Bund Entschädigungsfonds für in der DDR Geschiedene. Worm: Betroffenen muss endlich Gerechtigkeit widerfahren...

Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für einen Entschädigungsfonds für die in der DDR geschiedenen Frauen einzusetzen. Ein entsprechender Antrag der Union fand heute im Thüringer Landtag eine Mehrheit. Der gleichstellungspolitische Sprecher der Fraktion, Henry Worm, bedauerte, „dass es in den letzten Jahrzehnten nicht gelungen ist, eine solche Regelung zu schaffen“. Dass es bei der Rentenüberleitung zu korrekturbedürftigen Fehlern gekommen ist, sieht inzwischen auch der Bund. „Wenn der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nun zumindest für Härtefälle in der Grundsicherung eine Fondslösung vorsieht, so ist das ein erster Erfolg und ein wichtiger Teil einer Gesamtlösung in dieser Frage“, so Worm.


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Während in der Bundesrepublik seit 1977 der Versorgungs-
ausgleich nach einer Scheidung eine faire Rentenberechnung für gemeinsame Ehejahre garantiert, spielte die Familiensituation für die Rentenberechnung in der DDR keine Rolle. Im Rahmen des Rentenüberleitungsvertrages wurde diese Problematik nicht geregelt. Somit haben Eheleute, die bis zum 1. Januar 1992 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geschieden wurden, keinen Anspruch auf einen Versorgungsausgleich oder eine Geschiedenen-Hinterbliebenenrente. „In der Folge leben viele dieser Frauen heute von Mini-Renten oder müssen hochbetagt noch arbeiten gehen. Leidtragende sind insbesondere Frauen die nicht voll erwerbstätig, also etwa mithelfende Familienangehörige waren oder ihre Berufstätigkeit zu Gunsten der Familie zurückgestellt haben“, so der Abgeordnete.

Bereits im Jahr 2010 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine befriedigende Lösung für die im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1992 geschiedenen Ehegatten herbeizuführen. Auch der UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (UN-CEDAW) hat die Bundesregierung im März 2017 aufgefordert eine befriedigende Lösung für diese Personengruppe herbeizuführen. „Der Ausschuss hat ein staatliches Entschädigungsmodell vorgeschlagen. Die hoffentlich bald gewählte Bundesregierung scheint sich dem Drängen nicht mehr ganz verschließen zu wollen. Den Part des Landtags und der Landesregierung sehe ich darin, sie nicht aus der Verantwortung zu entlassen“, so der Gleichstellungspolitiker abschließend.
Autor: khh

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