Kommunalpolitiker äußern sich
Abwahl des ersten Beigeordneten
Stadtrat Patrick Weber beantragt Abwahl des ersten Beigeordneten der Stadt Sondershausen. Dazu erreichte kn diese Meldung...
Am Donnerstag, den 3. Mai reichte Patrick Weber eine Beschlußvorlage für die nächste Stadtratssitzung ein, die sich mit der Abwahl des ersten Beigeordneten der Stadt Sondershausen beschäftigt. Diese Beschlußvorlage soll dazu führen, das Andreas Gothe als Beigeordneter abgewählt wird und somit Platz für einen Nachfolger schafft, der dieses Amt auch tatsächlich ausfüllen kann und keinen weiteren Schaden für die Stadt verursacht.
Für mich ist es unbegreiflich das Gothe nach wie vor sein Mandat als Stadtratsabgeordneter innehat und dieses noch nicht eigenständig niedergelegte. Noch viel unverständlicher ist für mich der Umstand das er nach mehr als einen Jahr, nachdem Andreas Gothe einen massiven Schaden für die Stadt verursacht hat und seit dem auch zu keiner Stadtratssitzung mehr anwesend war, noch immer erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist. Das muss sich umgehend ändern! Sagte Patrick Weber zur Sache.
Stadtrat Patrick Weber NPD
Autor: khh
Kommentare
geloescht.20250302
04.05.2018, 16:01 Uhr
Herr Gothe war noch Beigeordneter?
Wie gut, dass seine Genosssin nicht Bürgermeisterin wurde.
5020EF
05.05.2018, 15:10 Uhr
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Erkan
05.05.2018, 18:17 Uhr
Sondershäuser Skandal - Schneckentempo bei der Untersuchung des Vorfalls
Sollen die Bürger vergessen, dass es da mal Unregelmäßig-keiten in der Amtsführung von Herrn Gothe gab. Sollen sie vergessen, das Fördermittel zu unrecht verausgabt wurden und andere Unregelmäßigkeiten bestehen?
Es hat fast den Anschein.
Seit ewigen Zeiten versucht ein Untersuchungsausschuß angeblich Licht in das Dunkel zu bringen. Aber bis jetzt ohne Erfolg?
In der Öffentlichkeit wurde bisher nichts bekannt.
Eine Verfehlung oder eine angenommene Straftat bleibt auch für einen Beigeordneten dass, was sie ist, nicht gesetzeskomform.
Seit ca. einem Jahr versucht der Untersuchungsausschuß unter der Federführung der Linken Licht in das Dunkel zu bringen? Bisher ohne Erfolg.
Es scheint schwerer zu sein in dem Fall Klarheit zu schaffen, als wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung eines großen Konzerns durchführt. Diese dauert beim Finanzamt sicherlich nicht länger als höchstens 6 Monate.
Man kann natürlich auch die Klärung hinauszögern um Niemanden weh zu tun.
Eine Kehrfrau die sich einen Pfandbon über 70 Cent aneig-nete war nach kürzester Zeit entlassen und strafrechtlich verurteilt. Warum geht es in diesem Fall nicht.
Die Stadt Sondershausen, der Stadtrat, leisten sich einen Beigeordneten, der nichts tut, wahrscheinlich seine Auf-wandsentschädigung erhält und gar nicht daran denkt, von sich aus zurück zutreten?
Beschämend ist, dass auch niemand von den Stadtratsmit-gliedern sich für diesen Fall zuständig fühlte und Anfragen stellte,
Hat die Handlungsweise größere Dimensionen und schadet mehreren Personen?
Aber all diese Fragen sind wahrscheinlich nicht relevant.
Die Stadt hat fast keine freien finanziellen Mittel, aber ver-schleudert auf der anderen Seite Gelder, deren Ausgabe nicht notwendig ist.
Müssen die Linken, die SPD im Stadtrat lebensfähig halten? Dann sollten sie gleich mit zurücktreten.
Bleibt nur zu hoffen, dass es unter dem neuen Bürgermeis-ter schnellsten zur Klärung des Problems kommt.
Notfalls muss der Untersuchungsausschuss abgelöst und durch einen neuen ersetzt werden.
Wer kommt für den finanziellen Verlust auf? Sind Rückforderungen geplant oder überhaupt möglich?
Wie positionieren sich SPD-Kreis- und Stadtvorstand?
geloescht.20250302
05.05.2018, 19:18 Uhr
Gute Gesellschaft
Gegen den von der CDU (Er ist auch passenderweise schnell in diese Partei eingetreten) vorgeschlagenen und einstimmig gewählten so genannten Sachkundigen Bürger wird am Amtsgericht ermittelt.
Ein Termin steht noch aus. Warum wohl? Da geht's nicht um einen läppischen Lafendiebstahl.
Egal welche Partei...Die Steuergeldkasse oft
ein Selbstbedienungsladen.
Und bevor etwas kommt wegen dem Sachkundigen Bürger: Ich kann meine Behauptungen schriftlich belegen.
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