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Mo, 06:53 Uhr
14.05.2018
Nachgefragt

Gebühren für einen Verstorbenen

Wenn es in einer Familie eine Todesfall gibt, ist das neben der Trauer vor allem eine formales Problem, das die Angehörigen zu erledigen haben. In einem Land der Formulare erweist sich die Verwaltung des Kyffhäuserkreises als besonders hartnäckig...


Familie J. in Kleinberndten hat einen solchen Verlust zu beklage. Ende Februar verstarb der Vater von Frau J. Er wohnte in der Hinterdorfstraße 20. Frau J. hatte sich die Erledigung sämtlicher Formalitäten aufgebürdet, unter anderen die Anzeige des Todes bei der zuständigen Abfallbehörde in Sondershausen.

In dem Haushalt mit der Nummer 20 wohnten also nicht mehr zwei, sondern nur noch eine Person. Frau J. ging davon aus, dass die Änderung der Personenzalhl, die entscheidend für die Gebührenhöhe ist, im zweiten Quartal des Jahres "eingearbeitet" wird. Am 12. März teilte sie der Behörde die personellen Veränderung per Einschreiben mit, legte die Sterbeurkunde bei. Damit sei Frau J. ihre Pflicht nachgekommen. Dachte sie, wobei sie die Rechnung ohne die Behörde gemacht hatte.

Die Behörde reagierte am 5.Mai mit dem alten Bescheid vom Januar. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass ein Einarbeiten in den nächsten Zahlungslauf (15. April) nicht möglich gewesen sei. Für Frau J. eher unverständlich, dann bis zum 1. April hätte das doch erledigt sein können.

Dass die Gebühr für das zweite Quartal für das Grundstück mit der Nummer 20 nicht eingezogen werden konnte, das hatte die Behörde bemerkt. Das Konto ihres Vaters hatte Frau J. ordnungsgemäß geschlossen. Frau J. sieht sich erst nach Neubescheidung verpflichtet, ihre Gebühren zu begleichen, da ein Untätigsein der Behörde nicht zu Lasten des zahlenden Bürgers gehen kann.
Autor: red

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