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Do, 15:16 Uhr
21.06.2018
Landespolitiker äußern sich

Massive Kürzungen bei Landesforstanstalt

CDU-Fraktion kritisiert massive Kürzungen bei Landesforstanstalt. Malsch: „Linkskoalition öffnet Tür und Tor für Abholzung des Waldes aus finanziellen Gründen“. Dazu diese Meldung der CDU Fraktion...

„Die Linkskoalition bringt die Landesforstanstalt sehenden Auges in eine Situation, in der sie ihre Aufgaben künftig entweder gar nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Umfang erfüllen kann.“ Das hat der für Landwirtschaft und Forsten zuständige Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Malsch, zu dem heute mit Koalitionsmehrheit beschlossenen Gesetz zur künftigen Finanzierung von „ThüringenForst“ erklärt. Mit dem Gesetz werden der Landesforstanstalt bis 2025 sechs Millionen Euro weggenommen, die dann nicht mehr für ebenso viel beachtete wie stark nachgefragte Leistungen zur Verfügung stehen. Als Beispiele nannte Malsch die forstliche Ausbildung, die Waldpädagogik, die Waldjugendspiele und die Förderung des Tourismus oder von Naturschutzmaßnahmen.


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„Wir wollen, dass die Finanzzuführung zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben für die Jahre 2018 bis 2025 auf 30 Millionen Euro festgeschrieben wird“, machte der CDU-Forstpolitiker die Position seiner Fraktion deutlich. Dieser Betrag ist aus Sicht der Union zwingend erforderlich, damit neben den betrieblichen Aufgaben des Staatswaldes auch die sozialen, ökologischen und sonstigen hoheitlichen Aufgaben im bisherigem Umfang wahrgenommen werden können. „Die von Rot-Rot-Grün im Hau-Ruck-Verfahren beschlossene Reduzierung wird sich katastrophal auf diese Leistungen der Forstanstalt für die Gesellschaft auswirken“, warnte Malsch.


Es müsse ausgeschlossen sein, dass zwingend vom Land zu finanzierende hoheitliche Aufgaben durch eine Übernutzung des Waldes im Forstbetrieb subventioniert würden, so der CDU-Abgeordnete weiter. „Die von der Linkskoalition durchgesetzte Kürzung öffnet Tür und Tor für das Abholzen unseres Waldes aus rein finanziellen Gründen. Gleichzeitig soll aber an anderer Stelle wertvoller Wald der Ideologie geopfert und stillgelegt werden“, machte Malsch die Widersprüchlichkeit der rot-rot-grünen Forstpolitik deutlich.

Hintergrund:

Das Thüringer Gesetz über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ vom 25. Oktober 2011 regelt in § 12, dass die Landesforstanstalt zur Wahrnehmung der sogenannten hoheitlichen und betrieblichen Aufgaben eine Finanzzuführung vom Land erhält. Eine über das Jahr 2018 hinausgehende Festlegung der Finanzzuführung war bislang nicht bestimmt. Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz soll diese gesetzliche Regelung der Zuführungshöhe ab dem Jahr 2019 getroffen werden. Es wird bestimmt, dass ab 2019 (29.550.000 Euro) der Zuführungsbetrag bis 2025 (24.345.700 Euro) kontinuierlich sinkt.
Autor: khh

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