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Mi, 08:29 Uhr
25.07.2018
Landespolitiker äußern sich

Sommerhitze

Was Arbeitgeber und Beschäftigte wissen müssen. Dazu diese Meldung vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie...

In den nächsten Tagen werden in Thüringen die Temperaturen auf bis zu 34°C ansteigen. Vielerorts kann es sogar noch wärmer werden. Arbeitgeber haben auf das Wetter zwar keinen Einfluss. Sie sind jedoch verpflichtet, wirksame Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für ihre Beschäftigten zu ergreifen.

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Rund drei Millionen Menschen in Deutschland arbeiten überwiegend oder zeitweise im Freien und sind damit Hitze, UV-Strahlen und Ozon ausgesetzt. Über die Sommermonate ist die Belastung betroffener Berufsgruppen so verschieden wie ihre Arbeit. Maßgeschneiderte Prävention ist deshalb wichtig.

Laut Arbeitsschutzgesetz haben bei den Schutzmaßnahmen, die Arbeitgeber ergreifen müssen, technische und organisatorische Lösungen Vorrang. Einfache und wirksame Mittel zum Schutz beim Arbeiten in der Sommerhitze sind das Aufstellen von Schattenspendern, die Verlagerung körperlich schwerer Tätigkeiten in Zeiten mit geringerer UV-Belastung, wie am frühen Morgen oder späten Nachmittag. Reicht das nicht aus, ist auf jeden Fall auch das Bereitstellen von körperbedeckender Kleidung plus Kopfschutz notwendig.

Wer im Freien arbeitet, bekommt im Sommer auch mehr krebserzeugende ultraviolette Strahlung ab als andere Beschäftigte. Sonnenschutzmittel sollten darum immer dann verwendet werden, wenn anderer Schutz nicht möglich ist. Dabei ist wichtig, dass diese über einen hohen Lichtschutzfaktor verfügen.

Grundsätzlich gilt, schon bei Aufenthaltszeiten von wenigen Minuten im Freien ist im Sommer Schutz notwendig. Das sollte nicht nur bei der Arbeit beachtet werden.
Autor: khh

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