Do, 08:23 Uhr
26.07.2018
Meldungen aus der Region
Es wird brenzlig
Mit der anhaltenden Trockenheit nimmt auch die Waldbrandgefahr zu. Wie es in der Region aussieht, hier ein Blick...
Die Berechnung der Waldbrandgefahrenstufen wird durch die agrarmeteorologische Abteilung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) vorgenommen. Täglich werden die Waldbrandgefahrenstufen für den laufenden Tag aktualisiert.
Die Waldbrandgefahrenstufen mit Erläuterungen (Quelle ThüringenForst):
Waldbrandgefahrenstufe 1: Sehr geringe Gefahr. Keine Einschränkungen für Waldbesucher
Waldbrandgefahrenstufe 2: Geringe Gefahr. Keine Einschränkungen für Waldbesucher
Waldbrandgefahrenstufe 3: Mittlere Gefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe 3 hat rein informativen Charakter für den Waldnutzer, ThüringenForst verstärkt seine Informationsarbeit zur Waldbrandgefahr.
Waldbrandgefahrenstufe 4: Hohe Gefahr. Öffentlich zugängliche Grillplätze und Feuerstellen können durch das zuständige Forstamt gesperrt werden (punktuelle Waldsperrungen).
Waldbrandgefahrenstufe 5: Sehr hohe Gefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe 5 kann schließlich zur Sperrung extrem gefährdeter Waldgebiete führen (flächige Waldsperrungen). Dies kann an sehr heißen Tagen beispielsweise die Sperrung von Badeseebereichen mit angrenzenden Kiefernwälder auf trockenen Waldböden sein, da erfahrungsgemäß durch Badeseebesucher mit offenem Feuer wie Zigaretten, Grill oder Lagerfeuer – bisweilen fahrlässig und ggf. unter Alkoholeinfluss – hantiert wird.
Die aktuelle Übersicht für den Norden. Quelle ThüringenForst vom 26.07.2018 (Stand 08:00 Uhr).
Maßnahmen der Forstämter
Je nach festgesetzter Waldbrandgefahrenstufe werden durch die Forstämter entsprechende Vorbeugungs- und Überwachungsmaßnahmen eingeleitet, die mit zunehmender Waldbrandgefahrenstufe in ihrer Intensität steigen.
Bei der Waldbrandgefahrenstufe 5 kann auf Grundlage des § 12 Abs. 6 in Verbindung mit § 6 Abs. 8 ThürWaldG das Betreten extrem gefährdeter Waldgebiete durch Sperrung verwehrt werden.
Die Sperrung von Waldflächen, Wegen oder Straßen wird durch Schilder kenntlich gemacht und in der örtlichen Presse bekanntgegeben.
Autor: khhDie Berechnung der Waldbrandgefahrenstufen wird durch die agrarmeteorologische Abteilung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) vorgenommen. Täglich werden die Waldbrandgefahrenstufen für den laufenden Tag aktualisiert.
Die Waldbrandgefahrenstufen mit Erläuterungen (Quelle ThüringenForst):
Waldbrandgefahrenstufe 1: Sehr geringe Gefahr. Keine Einschränkungen für Waldbesucher
Waldbrandgefahrenstufe 2: Geringe Gefahr. Keine Einschränkungen für Waldbesucher
Waldbrandgefahrenstufe 3: Mittlere Gefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe 3 hat rein informativen Charakter für den Waldnutzer, ThüringenForst verstärkt seine Informationsarbeit zur Waldbrandgefahr.
Waldbrandgefahrenstufe 4: Hohe Gefahr. Öffentlich zugängliche Grillplätze und Feuerstellen können durch das zuständige Forstamt gesperrt werden (punktuelle Waldsperrungen).
Waldbrandgefahrenstufe 5: Sehr hohe Gefahr. Die Waldbrandgefahrenstufe 5 kann schließlich zur Sperrung extrem gefährdeter Waldgebiete führen (flächige Waldsperrungen). Dies kann an sehr heißen Tagen beispielsweise die Sperrung von Badeseebereichen mit angrenzenden Kiefernwälder auf trockenen Waldböden sein, da erfahrungsgemäß durch Badeseebesucher mit offenem Feuer wie Zigaretten, Grill oder Lagerfeuer – bisweilen fahrlässig und ggf. unter Alkoholeinfluss – hantiert wird.
Die aktuelle Übersicht für den Norden. Quelle ThüringenForst vom 26.07.2018 (Stand 08:00 Uhr).
Maßnahmen der Forstämter
Je nach festgesetzter Waldbrandgefahrenstufe werden durch die Forstämter entsprechende Vorbeugungs- und Überwachungsmaßnahmen eingeleitet, die mit zunehmender Waldbrandgefahrenstufe in ihrer Intensität steigen.
Bei der Waldbrandgefahrenstufe 5 kann auf Grundlage des § 12 Abs. 6 in Verbindung mit § 6 Abs. 8 ThürWaldG das Betreten extrem gefährdeter Waldgebiete durch Sperrung verwehrt werden.
Die Sperrung von Waldflächen, Wegen oder Straßen wird durch Schilder kenntlich gemacht und in der örtlichen Presse bekanntgegeben.
