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Do, 10:04 Uhr
26.07.2018
Mogelpackungen

Schluss mit Luftnummern

Große Verpackung, wenig Inhalt, aber viel Luft – ein Problem, über das sich Verbraucherinnen und Verbraucher oft ärgern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen fordern, dass Verpackungen in der Regel vollständig befüllt sein müssen...

Mogelpackung? (Foto: vzbv) Mogelpackung? (Foto: vzbv)
Dies solle bei der Novellierung der Fertigpackverordnung berücksichtigt werden, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme zum Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums.

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„Mehr Schein als Sein: Lebensmittelverpackungen lassen oft mehr Inhalt vermuten, als tatsächlich in ihnen steckt. Das ärgert Verbraucher und sorgt für unnötigen Verpackungsmüll. Wir brauchen einen besseren Schutz vor täuschenden Packungen “, sagt Sophie Herr, Leiterin Team Lebensmittel beim vzbv.

Die Fertigpackverordnung solle künftig vorsehen, dass grundsätzlich jede Packung bis zum Rand oder zur Naht befüllt werden müsse. Ausnahmen dürften nur im Fall von nachweislich technisch bedingten Fällen und mit einem Freiraum von maximal 30 Prozent erlaubt sein.

Luft im Eis: Preis nach Gewicht
vzbv und Verbraucherzentralen begrüßen in ihrer Stellungnahme, dass das Bundeswirtschaftsministerium plant, die Grundpreisangabe bei Speiseeis verbraucherfreundlicher zu gestalten. Bislang bezieht sich der Preis auf das Volumen. Das Problem: Manche Hersteller setzen dem Eis Luft zu, um es cremiger zu machen. Das Eis erhält bei gleichem Gewicht ein höheres Volumen – der auf das Volumen bezogene Grundpreis sinkt. Bei Eis, in das wenig Luft eingeschlagen wurde, erscheint der Grundpreis vergleichsweise hoch. Eine Grundpreisangabe nach Gewicht sei transparenter und gewährleise mehr Vergleichbarkeit, so die Verbraucherschützer.
Autor: nnz

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