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Mi, 05:50 Uhr
22.08.2018
Schüler werden bei Schülertransport entlastet

Schüler sollen bei Schülertransport entlastet werden

Im Kreistag ging es gestern um die 1. Änderungssatzung zur Schülerbeförderungssatzung vom 19.02.2014, welche die Schüler bei den Schultransporten entlasten soll, kn berichtete bereits vorab...

Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, die 1. Änderungssatzung zur Schülerbeförderungssatzung vom 19.02.2014 des Kyffhäuserkreises zu beschließen.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

In der Änderungssatzung wird im § 5 Absatz 6 “Erstattung der Schülerbeförderungskosten“ lediglich der Wortlaut „Schülerzeitkarte“ geändert. Schüler, die das Berufsvorbereitungsjahr besuchen, haben einen Anspruch auf eine Schülerzeitkarte bis zur nächstgelegenen Schule, welche den spezifischen fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht erteilt.

Weiterhin wurden im § 5 Absatz 7 und Absatz 11 die Werte von 0,17 € entsprechend dem derzeit gültigen Thüringer Reisekostengesetz angepasst.

Ab Oktober 2018 soll seitens des Freistaates Thüringen ein Azubi-Ticket eingeführt werden.
Dieses soll eine kostengünstige Beförderung vom Wohnort zum Ausbildungsort, zum
Berufsschulort und in der Freizeit ermöglichen.
Im Zuge dessen strebt der Landkreis ebenfalls eine Entlastung der SchülerInnen, die bisher einen Eigenanteil von 60 % der Beförderungskosten tragen müssen, an.

Im § 6 „Beteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung“ werden die Erstattungsmodalitäten geregelt. Die Kostenübernahme des Eigenanteils soll in zwei Schritten erfolgen. Ab dem 01.08.2018 beträgt die Höhe des Eigenanteils nur noch 30 % der erstattungsfähigen Beförderungskosten und ab dem 01.08.2019 entfällt die Beteiligung der Eltern bzw. der volljährigen Schüler an den Beförderungskosten vollständig. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind, wie in § 5 der Satzung über Schülerbeförderung geregelt, durch Vorlage der Fahrscheine nachzuweisen und werden nachträglich erstattet.

Die 1. Änderungssatzung über die Schülerbeförderung im Kyffhäuserkreis soll ab dem Schuljahr 2018/2019 rückwirkend zum 01.08.2018 in Kraft treten. Die Änderungen wurden vorab mit dem Landesverwaltungsamt abgestimmt.


Beiliegende Synopse dient der Gegenüberstellung der bisherigen und der vorgeschlagenen neuen Änderungssatzungsatzung.
Änderungen bei Schülertransport

Hinweis der Landrätin

Die Schülerbeförderungssatzung des Kyffhäuserkreises legt nicht fest, dass eine Erstattung von Schülerbeförderungskosten erst ab zwei Kilometer (bis 4. Klasse) und ab drei Kilometer (ab 4. Klasse) erfalgen kann, das ist in Landesgesetzen geregelt, auf die der Kreistag keinen Einfluss hat.

Beispiel der Landrätin über die möglichen Wirkung der neuen Regelung:

1. Beispiel:
Ein Schüler wohnt in Artern und fährt zum Kyffhäusergymnasium nach Bad Frankenhausen

Bisherige Regelung: Von den rund 921 Euro Fahrtkosten/ Jahr waren rund 576 Euro/Jahr selbst zu tragen.
Regelung ab 1. August 2018: Es müssen nur noch rund 288 Euro / Jahr selbst getragen werden.
Regelung ab 1. August 2019: Es muss kein Eigenanteil getragen werden.

Hinweis: Die Kosten werden für die Fahrt bis zur am nahegelegensten Schule dieser Art im Kreis erstattet. Würde der Schüler statt nach Bad Frankenhausen lieber zum Gymnasium Sondershausen fahren wollen, müssten die Kosten für die zusätzliche Fahrt Bad Frankenhausen-Sondershausen komplett selbst getragen werden.

2. Beispiel:
Ein Schüler wohnt in Ebeleben und fährt zum Scholl-Gymnasium nach Sondershausen

Bisherige Regelung: Von den rund 850 Euro Fahrtkosten/ Jahr waren rund 509 Euro/Jahr selbst zu tragen.
Regelung ab 1. August 2018: Es müssen nur noch rund 254 Euro / Jahr selbst getragen werden.
Regelung ab 1. August 2019: Es muss kein Eigenanteil getragen werden.

Hinweis: Die Kosten werden für die Fahrt bis zur am nahegelegensten Schule dieser Art im Kreis erstattet. Würde der Schüler statt nach Sondrshausen lieber zum Gymnasium Schlotheim fahren wollen, würden in dem Fall die Kosten übernommen werden, weil die Entfernung Schlotheim - Sondershausen kürzer ist als Ebeleben Sondershausen.
Autor: khh

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