Mi, 14:06 Uhr
22.08.2018
Meldung aus dem Landratsamt
1. Nachtragshaushaltssatzung nimmt Hürde
Im Kreisausschuss ging es gestern um die 1. Nachtragshaushaltssatzung und einen Eilbeschluss der Landrätin...
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, die 1. Nachtragshaushaltssatzung und deren Anlagen zu beschließen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Anlagen ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, den überarbeiteten Finanzplan für das Jahr 2018 zu beschließen. Dieser ist Bestandteil des Nachtragshaushaltes. Er ist Bestandteil des Beschlusses.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Am 01.03.2017 wurde die Haushaltssatzung nebst Anlagen in Form eines Doppelhaushaltes 2017/2018 im Kreistag beschlossen und mit Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 11.04.2017 entsprechend rechtsaufsichtlich genehmigt.
Da sich diverse Veränderungen im Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2018 ergeben haben, wurde im Sinne des § 60 (2) Thüringer Kommunalordnung ein Nachtragshaushalt 2018 erstellt.
Des Weiteren wird durch die Erarbeitung des Nachtragshaushaltes bzgl. der Kreisumlage 2018 ein zweistufiges Anhörungsverfahren im Sinne des OVG Urteils (3 KO 94/12) durchgeführt.
Die entsprechenden Veränderungen sind der vorliegenden Nachtragshaushaltssatzung 2018 und den zugehörigen Anlagen zu entnehmen.
Über die wichtigsten Änderungen hinsichtlich Verringerung Kreisumlage und Schülertransport hatte die Landrätin bereits voarab informiert:
Kommunen und Bürger sollen entlastet werden
Bei der Diskussion ging es kaum um den Inhalt des Nachtragshaushalts, sondern um die Problematik, wie und und welcher Höhe die Kreisumlage festgelegt wird und welche Konsequenzen gibt es, wenn Kommunen mit der Kreisumlage nicht einverstanden sind - eventuell langwierige Gerichtsprozesse.
Hintergrund:
Die Kreisumlage muss vom Landratsamt in einer zweistufigen Anhörung festgelegt werden.
1. Information der möglichen Belastung und gegenseitige Abwägung mit den Kommunen.
2. Zweite Runde nach Festlegung der Kreisumlage Prüfung ob einzelne Kommunen zu hoch belastet werden.
Problem dabei, die Finanzkraft der Kommunen ist sehr unterschiedlich. Finanzstarke Kommunen können mit der der der Kreisumlage zurechtkommen, während andere Kommunen bereits ins Defizit rutschen.
Bei der neu festgelegten Kreisumlage von 44,75 Prozent werden nach einer Erhebung des Landratsamtes die Kommunen nicht zu hoch belastet, aber trotzdem werden 16 Kommunen eine Defizit haben. Klarer Tenor der Meinugen, dass Land muss die Kommunen besser mit Mitteln ausstatten!
Autor: khhDer Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, die 1. Nachtragshaushaltssatzung und deren Anlagen zu beschließen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst Anlagen ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, den überarbeiteten Finanzplan für das Jahr 2018 zu beschließen. Dieser ist Bestandteil des Nachtragshaushaltes. Er ist Bestandteil des Beschlusses.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Am 01.03.2017 wurde die Haushaltssatzung nebst Anlagen in Form eines Doppelhaushaltes 2017/2018 im Kreistag beschlossen und mit Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 11.04.2017 entsprechend rechtsaufsichtlich genehmigt.
Da sich diverse Veränderungen im Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2018 ergeben haben, wurde im Sinne des § 60 (2) Thüringer Kommunalordnung ein Nachtragshaushalt 2018 erstellt.
Des Weiteren wird durch die Erarbeitung des Nachtragshaushaltes bzgl. der Kreisumlage 2018 ein zweistufiges Anhörungsverfahren im Sinne des OVG Urteils (3 KO 94/12) durchgeführt.
Die entsprechenden Veränderungen sind der vorliegenden Nachtragshaushaltssatzung 2018 und den zugehörigen Anlagen zu entnehmen.
Über die wichtigsten Änderungen hinsichtlich Verringerung Kreisumlage und Schülertransport hatte die Landrätin bereits voarab informiert:
Kommunen und Bürger sollen entlastet werden
Bei der Diskussion ging es kaum um den Inhalt des Nachtragshaushalts, sondern um die Problematik, wie und und welcher Höhe die Kreisumlage festgelegt wird und welche Konsequenzen gibt es, wenn Kommunen mit der Kreisumlage nicht einverstanden sind - eventuell langwierige Gerichtsprozesse.
Hintergrund:
Die Kreisumlage muss vom Landratsamt in einer zweistufigen Anhörung festgelegt werden.
1. Information der möglichen Belastung und gegenseitige Abwägung mit den Kommunen.
2. Zweite Runde nach Festlegung der Kreisumlage Prüfung ob einzelne Kommunen zu hoch belastet werden.
Problem dabei, die Finanzkraft der Kommunen ist sehr unterschiedlich. Finanzstarke Kommunen können mit der der der Kreisumlage zurechtkommen, während andere Kommunen bereits ins Defizit rutschen.
Bei der neu festgelegten Kreisumlage von 44,75 Prozent werden nach einer Erhebung des Landratsamtes die Kommunen nicht zu hoch belastet, aber trotzdem werden 16 Kommunen eine Defizit haben. Klarer Tenor der Meinugen, dass Land muss die Kommunen besser mit Mitteln ausstatten!

