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Do, 17:33 Uhr
06.09.2018
Neues aus Ebeleben

90 Jahre Stadtrecht für Ebeleben

Vor 90 Jahren, genau am 08.09.1928, wurde im „Amts- und Nachrichtenblatt für Thüringen“ bekanntgemacht, dass Ebeleben von nun an die Bezeichnung „Stadt“ führen darf. Das will man mit den Bürgern feierlich begehen. Dazu diese Meldung...

Dem voraus ging der entsprechende Beschluss der einstigen Ebelebener Gemeinderäte am 15.06.1928.

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Für die Beantragung des Stadtrechts wurde in die Waagschale geworfen, dass Ebeleben weitaus mehr zu bieten hat, als man es von einem Dorf erwarten kann. Zum damaligen Zeitpunkt war Ebeleben Sitz des Amtsgerichts, auch ein Postamt, Schulen, eine Sparkasse und ein Bankverein waren vertreten. Zudem eine Vielzahl an Gaststätten, Handel- und Gewerbetreibende und diverse Ärzte.

Ein besonderes Merkmal für Ebeleben war seit jeher auch die Eigenschaft als Marktflecken. Wochen- und Jahrmärkte waren Tradition. Nicht jeder Ort in der Umgebung konnte außerdem mit einem Schloss und einem Eisenbahnknotenpunkt aufwarten. Trotz kritischer Stimmen und der Angst manches Einwohners vor Steuererhöhungen wurde Ebeleben das Stadtrecht vor nunmehr 90 Jahren verliehen. Heute ist Ebeleben nach wie vor wichtiges Grundzentrum weit über die Stadtgrenzen Ebelebens hinaus.

90 Jahre Stadtrecht für Ebeleben (Foto: Stadt Ebeleben) 90 Jahre Stadtrecht für Ebeleben (Foto: Stadt Ebeleben)

Die Stadtverwaltung Ebeleben begeht anlässlich des Jubiläums am 08.09.2018 ab 11:00 Uhr im Innenhof des Rathauses eine kleine Feierstunde, zu der interessierte Bürger herzlich eingeladen sind. Für das leibliche Wohl sorgt die Feuerwehr Ebeleben.
Autor: khh

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