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Mi, 12:59 Uhr
12.09.2018
Bundespolitiker äußern sich

Ein Schritt nach vorn

Stärkung der Patientenrechte zur Eindämmung von Betrug bei Pflegeleistungen. Dazu diese Meldung von Bundestagsmitglied Kersten Steinke (DIE Linke)...

Dass bisherige Maßnahmen gegen Abrechnungsbetrug bei Pflegeleistungen noch immer nicht reichen, beweisen die aktuellen Skandalmeldungen bezüglich der ambulanten Intensivpflege. Ein Petent forderte deshalb, in dem dritten Pflegestärkungsgesetz sollten Regelungen aufgenommen werden, die den Abrechnungsbetrug eindämmen könnten.

Diese Forderung unterstützen nicht nur Kersten Steinke, Abgeordnete aus Nordthüringen, und ihre Fraktion DIE LINKE, sondern auch die Koalition konnte sich im Petitionsausschuss durchringen, die Petition an das Bundesministerium für Gesundheit zu überweisen, damit Abhilfe geleistet werden kann. Dazu ist das III. Pflegestärkungsgesetz zu ändern. Die Bundesregierung hat nun ein Jahr Zeit dem Petitionsausschuss mitzuteilen, ob und wie sie Abrechnungsbetrug in der Pflegebrache eindämmen will.

Kersten Steinke ist der Meinung, "wer wirklich ernsthaft die Ursachen des Pflegebetrugs austrocknen will, sollte die die kostengünstigste und demokratischste Kontrollvariante wählen: die Kontrolle durch die Menschen mit Pflegebedarf und ihre Familien. Das effizienteste Instrument ist nun mal der Vergleich zwischen vereinbarter Leistung - erbrachter Leistung - und Abrechnung. Allein die Tatsache, dass die Pflegedienste zur Herausgabe einer Rechnungskopie gezwungen werden, wird die Betrügereien massiv beeinflussen und verringern." Dies ist insbesondere bei den Pflegebedürftigen der GKV einzuführen, so wie es bei den Privatversicherten schon lange die Regel ist, damit alle die Möglichkeit der Kontrolle über die tatsächlich erbrachten Leistungen bekommen.

Kersten Steinke
Autor: khh

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