Do, 11:06 Uhr
04.10.2018
Mehr als die Hälfte sind Wiederholungstäter
Im Jahr 2017 wurden in Thüringen insgesamt 18 728 Personen rechtskräftig verurteilt. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, war mit 10 680 Personen mehr als die Hälfte aller Verurteilten in ihrer Vergangenheit bereits wegen eines oder mehrerer früherer Verbrechen oder Vergehen verurteilt worden...
Grafik (Foto: TLS) Verurteilte vor Thüringer Gerichten nach Vorstrafen im vergangenen Jahr
Sowohl bei den nach Jugendstrafrecht als auch nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten stieg die Zahl der Vorbestraften im Vergleich zum Vorjahr leicht an. 57,7 Prozent aller nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten verbüßten zum wiederholten Male eine Strafe, 44,6 Prozent von ihnen wurden in der Vergangenheit schon fünfmal oder häufiger verurteilt.
In etwas mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich bei der jeweils schwersten Vorstrafe um Geldstrafen. 44,8 Prozent der Vorbestraften hatte bereits mindestens eine freiheitsentziehende Maßnahme im Lebenslauf.
Beachtlich ist auch der Anteil der Vorbestraften unter den jugendlichen und heranwachsenden Verurteilten, 47,0 Prozent der nach Jugendstrafrecht Verurteilten verbüßten nicht ihre erste Strafe. Trotz ihres jungen Alters hatte mehr als die Hälfte der Vorverurteilten bereits mehr als eine Vorstrafe. Mehr als ein Viertel (27,5 Prozent) dieser jungen Vorbestraften wurden schon dreimal oder häufiger in der Vergangenheit durch die Justiz zur Rechenschaft gezogen.
Ein Fünftel der Vorbestraften wurde bereits nach Jugendstrafrecht bestraft, bei den Übrigen handelte es sich hauptsächlich um Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln.
Autor: redGrafik (Foto: TLS) Verurteilte vor Thüringer Gerichten nach Vorstrafen im vergangenen Jahr
Sowohl bei den nach Jugendstrafrecht als auch nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten stieg die Zahl der Vorbestraften im Vergleich zum Vorjahr leicht an. 57,7 Prozent aller nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten verbüßten zum wiederholten Male eine Strafe, 44,6 Prozent von ihnen wurden in der Vergangenheit schon fünfmal oder häufiger verurteilt.
In etwas mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich bei der jeweils schwersten Vorstrafe um Geldstrafen. 44,8 Prozent der Vorbestraften hatte bereits mindestens eine freiheitsentziehende Maßnahme im Lebenslauf.
Beachtlich ist auch der Anteil der Vorbestraften unter den jugendlichen und heranwachsenden Verurteilten, 47,0 Prozent der nach Jugendstrafrecht Verurteilten verbüßten nicht ihre erste Strafe. Trotz ihres jungen Alters hatte mehr als die Hälfte der Vorverurteilten bereits mehr als eine Vorstrafe. Mehr als ein Viertel (27,5 Prozent) dieser jungen Vorbestraften wurden schon dreimal oder häufiger in der Vergangenheit durch die Justiz zur Rechenschaft gezogen.
Ein Fünftel der Vorbestraften wurde bereits nach Jugendstrafrecht bestraft, bei den Übrigen handelte es sich hauptsächlich um Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln.
Kommentare
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.