Fr, 09:01 Uhr
26.10.2018
Bislang in den Betriebskosten versteckt
Kita-Gesetz sorgt für mehr Transparenz
In den zurückliegenden Wochen berichteten Medien immer wieder über die Gebührenerhöhungen an Kindertagesstätten. Die Erhöhung der Gebühren
versuchten die Träger in verschiedenen Regionen Thüringens öfter mit dem neuen Kindertagesstättengesetz zu begründen...
"Das ist jedoch nichts anderes als ein Täuschungsmanöver, erklärt Katja Mitteldorf, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
Es ist richtig, dass das neue Kita-Gesetz vorsieht, alle Kosten der Vor-, Zu- und Nachbereitung der Essen als Servicepauschale zu berechnen. Das ist auf Wunsch der Landeselternvertretung passiert, da jede Einrichtung dies bisher entweder in die Betriebskosten oder die Verpflegungspauschale gerechnet hat. Damit wurde nun eine einheitliche, landesweite Regelung geschaffen, so Mitteldorf weiter.
Dabei entstehen für die Eltern aber keine neuen Kosten. Die Servicepauschale dient nur der Transparenz, welche Kosten für die Zubereitung von Essen entstehen. Diese wurden auch vorher schon erhoben, nur waren sie bisher versteckt in den Betriebskosten oder der Verpflegungspauschale. Wenn nun die Servicepauschale dafür sorgt, dass die Verpflegungspauschale steigt, dann müsste im Gegenzug die Kita-Gebühr sinken. Eine Erhöhung von beiden Gebühren ist jedoch nicht mit dem Kita-Gesetz begründbar, erklärt die Landtagsabgeordnete.
Bei Fragen und Problemen stehen mein Team im Wahlkreisbüro und ich natürlich auch immer gern bereit, um gemeinsam Lösungen zu finden, bietet Mitteldorf abschließend an.
Autor: redversuchten die Träger in verschiedenen Regionen Thüringens öfter mit dem neuen Kindertagesstättengesetz zu begründen...
"Das ist jedoch nichts anderes als ein Täuschungsmanöver, erklärt Katja Mitteldorf, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.
Es ist richtig, dass das neue Kita-Gesetz vorsieht, alle Kosten der Vor-, Zu- und Nachbereitung der Essen als Servicepauschale zu berechnen. Das ist auf Wunsch der Landeselternvertretung passiert, da jede Einrichtung dies bisher entweder in die Betriebskosten oder die Verpflegungspauschale gerechnet hat. Damit wurde nun eine einheitliche, landesweite Regelung geschaffen, so Mitteldorf weiter.
Dabei entstehen für die Eltern aber keine neuen Kosten. Die Servicepauschale dient nur der Transparenz, welche Kosten für die Zubereitung von Essen entstehen. Diese wurden auch vorher schon erhoben, nur waren sie bisher versteckt in den Betriebskosten oder der Verpflegungspauschale. Wenn nun die Servicepauschale dafür sorgt, dass die Verpflegungspauschale steigt, dann müsste im Gegenzug die Kita-Gebühr sinken. Eine Erhöhung von beiden Gebühren ist jedoch nicht mit dem Kita-Gesetz begründbar, erklärt die Landtagsabgeordnete.
Bei Fragen und Problemen stehen mein Team im Wahlkreisbüro und ich natürlich auch immer gern bereit, um gemeinsam Lösungen zu finden, bietet Mitteldorf abschließend an.
