Sa, 00:04 Uhr
27.10.2018
Neues aus Sondershausen
Beschlüsse aus dem Stadtrat Sondershausen
Am Donnerstag gab es im Stadtrat von Sondershausen Aufstellungsbeschlüsse. Dazu diese Informationen...
Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05 Stockhausen – Fahrschulübungsplatz
Dieser Beschluss passierte den Stadtrat. Dazu hieß es in der Begründung:
Der Stadt liegt ein Antrag auf Einleitung und Aufstellung der 2. Änderung des o.g. Bebauungsplanes zur Ausweisung von neuen, zusätzlichen Stellplätzen auf den derzeitig festgesetzten Grünflächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zwischen der Parkstraße und dem Grundstück der Ortsvermittlungsstation der Deutschen Telekom vor.
Es handelt sich um eine Fläche am Einkaufszentrum Nordhäuserstraße.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 Sondergebiet Handel – Erfurter Straße nach § 13 a BauGB
Dieser Beschluss passierte den Stadtrat. Dazu hieß es in der Begründung:
Auf dem Grundstück des ehemaligen VW-Autohauses soll ein neuer Einzelhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche von max. 1.050 m2 errichtet werden. Die geplante Bruttogeschossfläche von 1.500 m2 ist jedoch nur in einem festgesetzten "Sondergebiet Handel nach § 11 BauGB
möglioh.
Mit einem Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB kann im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung die Nachnutzung des Grundstückes Erfurter Straße 14 gesichert werden.
Hier gab es schon größere Diskussionen, weil es um die Erweiterung ging. In einem anderen Fall war wohl diese Erweiterung versagt geblieben (Norma Hospitalstraße).
Interessant in der Diskussion, offensichtlich scheint es bereits einen Interessenten für die zukünftig leer werdende Verkaufsfläche des Aldi zu geben. Allerdings wurde noch nicht bekanntgegeben, wer dort einziehen wird.
Autor: khhAufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05 Stockhausen – Fahrschulübungsplatz
Dieser Beschluss passierte den Stadtrat. Dazu hieß es in der Begründung:
Der Stadt liegt ein Antrag auf Einleitung und Aufstellung der 2. Änderung des o.g. Bebauungsplanes zur Ausweisung von neuen, zusätzlichen Stellplätzen auf den derzeitig festgesetzten Grünflächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zwischen der Parkstraße und dem Grundstück der Ortsvermittlungsstation der Deutschen Telekom vor.
Es handelt sich um eine Fläche am Einkaufszentrum Nordhäuserstraße.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 Sondergebiet Handel – Erfurter Straße nach § 13 a BauGB
Dieser Beschluss passierte den Stadtrat. Dazu hieß es in der Begründung:
Auf dem Grundstück des ehemaligen VW-Autohauses soll ein neuer Einzelhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche von max. 1.050 m2 errichtet werden. Die geplante Bruttogeschossfläche von 1.500 m2 ist jedoch nur in einem festgesetzten "Sondergebiet Handel nach § 11 BauGB
möglioh.
Mit einem Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB kann im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung die Nachnutzung des Grundstückes Erfurter Straße 14 gesichert werden.
Hier gab es schon größere Diskussionen, weil es um die Erweiterung ging. In einem anderen Fall war wohl diese Erweiterung versagt geblieben (Norma Hospitalstraße).
Interessant in der Diskussion, offensichtlich scheint es bereits einen Interessenten für die zukünftig leer werdende Verkaufsfläche des Aldi zu geben. Allerdings wurde noch nicht bekanntgegeben, wer dort einziehen wird.
