Sa, 11:44 Uhr
27.10.2018
Kopfhörer kapseln von der Umwelt ab
Ohren auf
Vor allem bei jungen Radfahrern und Fußgängern beliebt: Musik aus Kopfhörern oder Ohrstöpseln lassen den Träger im Takt der Musik in die Pedale treten. Der gefährliche Nachteil: er kapselt sich akustisch von seiner Umwelt und dem Verkehrsgeschehen ab...
Abgekapselt (Foto: ADAC/Bernhard Gräf)
Auch wenn die meisten Informationen im Straßenverkehr visuell verarbeitet werden, sind gerade Radfahrer und Fußgänger auf Ihr Gehör angewiesen. Alle Sinne beisammen haben – das gilt vor allem für Verkehrsteilnehmer ohne Knautschzone, erklärt Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. Nur wer ein herannahendes Fahrzeug hört, kann schnell genug reagieren.
Wie wenig gerade jungen Radfahrern die Gefahren bewusst sind, zeigt eine Aktion des ADAC aus dem letzten Jahr, bei der mehr als 7.300 Schüler und Studenten beobachtet wurden. Fast jeder Zehnte war dabei mit Kopfhören unterwegs. Noch gefährlicher ist die Nutzung des Smartphones während der Fahrt. Denn Radfahrer müssen jederzeit die Kontrolle über ihr Gefährt behalten und bremsbereit sein. Im Ernstfall entscheiden oft Millisekunden zwischen ‚gerade nochmal gut gegangen‘ und einem Unfall, so Wolfgang Herda.
Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Der § 23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet die Beeinträchtigung des Gehörs, etwa durch laute Musik. Wer von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Kommt es aufgrund der lauten Musik und der verzögerten Reaktion zu einem Unfall, muss der Radfahrer für die Folgen mithaften. Strafbar kann sich ein Radfahrer dann machen, wenn es durch die musikalische Beschallung zu einem Unfall kommt, bei dem sich ein Anderer verletzt.
Gefährlich ist beim Hören von Musik oder beim Telefonieren zudem nicht nur die Beeinträchtigung des Gehörs. Als Folge ist oft auch die Konzentration nicht beim Straßenverkehr sondern bei Beats oder Gesprächsinhalt. Dabei erfordern gerade komplexe Verkehrssituationen jederzeit die volle Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer. Bildrechte: ADAC/Bernhard Gräf
Autor: red
Abgekapselt (Foto: ADAC/Bernhard Gräf)
Auch wenn die meisten Informationen im Straßenverkehr visuell verarbeitet werden, sind gerade Radfahrer und Fußgänger auf Ihr Gehör angewiesen. Alle Sinne beisammen haben – das gilt vor allem für Verkehrsteilnehmer ohne Knautschzone, erklärt Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. Nur wer ein herannahendes Fahrzeug hört, kann schnell genug reagieren.
Wie wenig gerade jungen Radfahrern die Gefahren bewusst sind, zeigt eine Aktion des ADAC aus dem letzten Jahr, bei der mehr als 7.300 Schüler und Studenten beobachtet wurden. Fast jeder Zehnte war dabei mit Kopfhören unterwegs. Noch gefährlicher ist die Nutzung des Smartphones während der Fahrt. Denn Radfahrer müssen jederzeit die Kontrolle über ihr Gefährt behalten und bremsbereit sein. Im Ernstfall entscheiden oft Millisekunden zwischen ‚gerade nochmal gut gegangen‘ und einem Unfall, so Wolfgang Herda.
Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Der § 23 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet die Beeinträchtigung des Gehörs, etwa durch laute Musik. Wer von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Kommt es aufgrund der lauten Musik und der verzögerten Reaktion zu einem Unfall, muss der Radfahrer für die Folgen mithaften. Strafbar kann sich ein Radfahrer dann machen, wenn es durch die musikalische Beschallung zu einem Unfall kommt, bei dem sich ein Anderer verletzt.
Gefährlich ist beim Hören von Musik oder beim Telefonieren zudem nicht nur die Beeinträchtigung des Gehörs. Als Folge ist oft auch die Konzentration nicht beim Straßenverkehr sondern bei Beats oder Gesprächsinhalt. Dabei erfordern gerade komplexe Verkehrssituationen jederzeit die volle Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer. Bildrechte: ADAC/Bernhard Gräf